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Besonderes Behördenpostfach - Hinweise zur Nutzung

Zur Kommunikation über das besondere Behördenpostfach (beBPo) wird ein besonderes elektronisches Bürger- und Organisationspostfach (eBO) benötigt, mit dem Bürger und Bürgerinnen sowie Organisationen elektronische Dokumente sicher mit der Justiz und auch der Zollverwaltung austauschen können. Für die Nutzung des besonderen elektronischen Bürger- und Organisationspostfachs (eBO) benötigen Sie ein entsprechendes Konto und die dazugehörende Postfachadresse.

Beispiel

Postfachadresse eines besonderen Behördenpostfachs für die Zollverwaltung: Hauptzollamt Musterstadt

Die Überprüfung Ihrer Identität erfolgt durch ein vorgegebenes Verfahren bei der erstmaligen Einrichtung des Zuganges. Das ist einer der großen Vorteile des besonderen Behördenpostfaches: Niemand kann sich hinter einer falschen Identität verstecken, denn nur Nutzer mit einer überprüften Identität können Nachrichten versenden und empfangen. Die EGVP-Infrastruktur zeichnet sich durch eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung aus. Des Weiteren werden die Anforderungen für das Schriftformerfordernis erfüllt. Sendeprotokolle und Signaturprüfungen ermöglichen die fristwahrende Einreichung. Auf die Anbringung von qualifizierten elektronischen Signaturen kann demnach verzichtet werden, sofern sie nicht im Einzelfall gesetzlich vorgeschrieben sind. Durch Nutzung sicherer Verzeichnisdienste wird die Authentizität des Senders bzw. Empfängers gewährleistet.

Ausführliche Informationen zum eBO und den Voraussetzungen zu dessen Nutzung finden Sie auf der folgenden Website:
Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach

Übersicht der in der Zollverwaltung eingerichteten beBPo-Postfächer:

  • Hauptzollamt Aachen
  • Hauptzollamt Augsburg
  • Hauptzollamt Berlin
  • Hauptzollamt Bielefeld
  • Hauptzollamt Braunschweig
  • Hauptzollamt Bremen
  • Hauptzollamt Darmstadt
  • Hauptzollamt Dortmund
  • Hauptzollamt Dresden
  • Hauptzollamt Duisburg
  • Hauptzollamt Düsseldorf
  • Hauptzollamt Erfurt
  • Hauptzollamt Frankfurt (Oder)
  • Hauptzollamt Frankfurt am Main
  • Hauptzollamt Gießen
  • Hauptzollamt Hamburg
  • Hauptzollamt Hannover
  • Hauptzollamt Heilbronn
  • Hauptzollamt Itzehoe
  • Hauptzollamt Karlsruhe
  • Hauptzollamt Kiel
  • Hauptzollamt Koblenz
  • Hauptzollamt Köln
  • Hauptzollamt Krefeld
  • Hauptzollamt Landshut
  • Hauptzollamt Lörrach
  • Hauptzollamt Magdeburg
  • Hauptzollamt München
  • Hauptzollamt Münster
  • Hauptzollamt Nürnberg
  • Hauptzollamt Oldenburg
  • Hauptzollamt Osnabrück
  • Hauptzollamt Potsdam
  • Hauptzollamt Regensburg
  • Hauptzollamt Rosenheim
  • Hauptzollamt Saarbrücken
  • Hauptzollamt Schweinfurt
  • Hauptzollamt Singen
  • Hauptzollamt Stralsund
  • Hauptzollamt Stuttgart
  • Hauptzollamt Ulm
  • Zollfahndungsamt Berlin-Brandenburg
  • Zollfahndungsamt Dresden
  • Zollfahndungsamt Essen
  • Zollfahndungsamt Frankfurt am Main
  • Zollfahndungsamt Hamburg
  • Zollfahndungsamt Hannover
  • Zollfahndungsamt München
  • Zollfahndungsamt Stuttgart
  • Zollkriminalamt
  • Generalzolldirektion

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