Verbrauchsteuern sind Abgaben, die den Verbrauch oder Gebrauch bestimmter Waren belasten. Aus Gründen der Zweckmäßigkeit und der Verwaltungsökonomie werden die Verbrauchsteuern aber beim Hersteller oder beim Händler erhoben. Diesen wird dabei grundsätzlich die Möglichkeit eingeräumt, die Steuer über den Kaufpreis auf den Verbraucher umzulegen. In Deutschland werden zurzeit Verbrauchsteuern erhoben auf:
- Energieerzeugnisse
- Strom
- Alkoholerzeugnisse
- Bier
- Schaumwein und Zwischenerzeugnisse
- Alkopops
- Tabak und
- Kaffee