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Was ist der Unterschied zwischen Erlass, Erstattung und Vergütung?

ThemaErlassErstattungVergütung
Wurde die Steuer schon entrichtet?Die Steuer ist entstanden, wurde aber noch nicht durch den Steuerschuldner entrichtet.Die Steuer ist entstanden und wurde bereits durch den Steuerschuldner entrichtet.Die Steuer ist entstanden und wurde bereits durch den Steuerschuldner entrichtet.
Wann ist die Entlastung zu beantragen?Bevor die Steuer entrichtet wird, kann der Erlass der Steuer  beantragt werden. Durch den Erlass erlischt die Steuer und muss nicht mehr bzw. nicht mehr in voller Höhe entrichtet werden.Wurde die Steuer schon entrichtet, kann im Nachhinein die (Rück-)Erstattung der Steuer  beantragt werden.Die Steuer wurde durch ein anderes Unternehmen (Steuerschuldner) bereits entrichtet und anschließend einem Dritten in Rechnung gestellt.
Der Dritte kann im Nachhinein die Vergütung der Steuer für sich beantragen.
Wer hat den Antrag auf Entlastung zu stellen?Der Steuerschuldner hat den Antrag zu stellen.Der Steuerschuldner hat den Antrag zu stellen.Der Dritte hat den Antrag zu stellen.
Wer wird von der Steuer entlastet?Der Steuerschuldner wird von der Steuer entlastet.Der Steuerschuldner wird von der Steuer entlastet.Der Dritte wird von der Steuer entlastet.

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