Ziel der Anmeldepflicht ist es, illegale Geldbewegungen über die Außengrenzen der EU hinweg zu unterbinden, um dadurch Geldwäsche, Finanzierung von Terrorismus und Kriminalität zu bekämpfen.
Die Pflicht zur Abgabe einer Anmeldung oder Anzeige und die Kontrollen der Zollverwaltung bedeuten jedoch keine Einschränkung des freien Kapitalverkehrs. Barmittel und gleichgestellte Zahlungsmittel dürfen auch in Zukunft weiterhin in unbeschränkter Höhe genehmigungsfrei mitgeführt werden.