Zoll

Allgemeine Suche Zu fachlichen und technischen Hinweisen (Verweist auf: Benutzerhinweise)

Wer muss die Anmeldung bzw. Anzeige abgeben?

Die Person, die die Barmittel bzw. gleichgestellten Zahlungsmittel dabei hat und bei sich trägt (z.B. in der Handtasche, im Rucksack oder im Koffer) muss den gesamten Betrag schriftlich anmelden bzw. mündlich anzeigen.

Es kommt nicht darauf an, wem die Barmittel bzw. gleichgestellten Zahlungsmittel gehören und warum Sie die Barmittel bzw. gleichgestellten Zahlungsmittel dabei haben.

Beispiel:
Eine Reisegruppe reist nach Deutschland ein - Vater, Mutter und drei Kinder. Die Mutter hat 40.000 Euro in ihrer Handtasche dabei. Das Geld gehört dem Vater und den Kindern. Die Mutter muss die Anmeldung für die 40.000 Euro abgeben, da sie das ganze Geld bei sich hat.

Es ist allerdings nicht zulässig, das Geld auf mehrere Personen aufzuteilen, um die Anmelde- bzw. Anzeigepflicht zu umgehen. Sie begehen dadurch eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld bis zu einer Million Euro geahndet werden kann.

Hinweis zur Webanalyse und Verwendung von Statistik-Cookies

Wir möchten zur Verbesserung unserer Website das Nutzungsverhalten analysieren und Zugriffsstatistiken erstellen. Dafür werden mit der Webanalyse-Software Matomo statistische Informationen vollständig anonymisiert erfasst und ausgewertet. Ausschließlich mit Ihrer Einwilligung speichern wir dafür ein Statistik-Cookie auf Ihrem Endgerät und greifen auf für diesen Zweck erforderliche Geräteinformationen Ihres Endgerätes zu. Zu keiner Zeit werden diese Daten mit persönlichen Daten in Verbindung gebracht oder an Dritte weitergegeben.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Dort ist auch jederzeit der Widerruf Ihrer Einwilligung möglich.
Datenschutzerklärung

Schließen