Die Kontrolleinheiten des Zolls haben im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung die Pflicht und die Befugnis, die Einhaltung Anmelde- und Anzeigepflicht an den Grenzen und im Landesinneren durch Kontrollen zu überprüfen.
Das bedeutet, dass Ihr Beförderungsmittel und Ihr Gepäck überprüft werden können. Wenn eine begründete Vermutung vorliegt, dass Sie Barmittel oder gleichgestellte Zahlungsmittel unter Ihrer Kleidung mit sich führen, dürfen die Zollbediensteten Sie auch körperlich durchsuchen.
Um dem Verdacht der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung begegnen zu können, ist es ratsam, Unterlagen über den Eigentümer, die Herkunft und den Verwendungszweck der Barmittel und gleichgestellten Zahlungsmittel auf der Reise mitzuführen.