Was ist zu beachten, wenn ich mit meinem Haustier nach einem Auslandsurlaub wieder nach Deutschland komme?
Neben den allgemeinen zollrechtlichen Vorschriften sind bei der Einfuhr oder Wiedereinfuhr von lebenden Tieren umfangreiche Regelungen aus dem Bereich des Veterinärrechts zu beachten. Darin sind aber auch Erleichterungen vorgesehen, z.B. für private Haustiere.
Für die Wiedereinfuhr von bis zu fünf Hunden, Katzen oder Frettchen (Haustiere, nicht zu Handelszwecken bestimmt) im privaten Reiseverkehr nach einer Urlaubsreise sind folgende Vorgaben zu beachten:
Die Tiere müssen
- ordnungsgemäß gegen Tollwut geimpft sein,
- mit einem Mikrochip oder - übergangsweise - mit einer lesbaren Tätowierung, die vor dem 3. Juli 2011 vorgenommen wurde, eindeutig gekennzeichnet sein,
- von einem EU-Heimtierausweis begleitet sein, in dem die Mikrochipnummer oder Tätowierung eingetragen ist und
- ggf. von dem Befund des unten genannten Bluttests begleitet sein.
Zu beachten ist: Reisen Sie in einen Nicht-EU-Mitgliedstaat, in dem Tollwut vorkommt oder dessen Seuchenstatus unbekannt ist (z.B. Urlaubsländer wie die Türkei, Ägypten, Marokko, Tunesien, Thailand oder Indien) muss vor der Ausreise ein Bluttest (Tollwutantikörpertest) in einem in der EU-zugelassenen Labor durchgeführt werden.
Die (Wieder-) Einreise mit Hunden, Katzen und Frettchen darf nur über zugelassene Einreiseorte erfolgen (für die Einreise aus Andorra, den Färöer, Gibraltar, Grönland, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, Schweiz und Vatikanstadt gilt diese Vorschrift nicht). Eine Liste der in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen Einreiseorte sowie weitere Informationen zu den bei der Einreise mit Ihrem Haustier zu beachtenden veterinärrechtlichen Bestimmungen finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL).
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Möchten Sie ein Haustier aus einem Nicht-EU-Staat (z.B. aufgrund eines privaten Wohnsitzwechsels) mit in die EU verbringen oder beabsichtigen Sie die Mitnahme eines Tieres, das Sie vielleicht an Ihrem Urlaubsort ins Herz geschlossen haben (z.B. Strandhund oder Hotelkatze), sind die Vorschriften für die Einfuhr von Heimtieren zu anderen als Handelszwecken aus Nicht-EU-Staaten zu beachten.
In Zweifelsfällen wird die Zollstelle an der Grenze den zuständigen Veterinär einschalten, der dann über die Freigabe der Tiere bzw. andere Maßnahmen entscheidet.
Bitte beachten Sie, dass andere Länder zwar ähnliche Regelungen haben, dass Sie sich aber dennoch vor einer Auslandsreise im Reiseland nach den dort gültigen Bedingungen erkundigen sollten.