Ihre schriftliche Anmeldung geben Sie bei der Zollstelle ab, über die Sie in die EU ein- oder aus der EU ausreisen. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihrer Anmeldepflicht nur innerhalb der Öffnungszeiten der jeweiligen Zollstelle nachkommen können. Informieren Sie sich deshalb rechtzeitig vor Reiseantritt über die Öffnungszeiten der Zollstelle, über die die Ein- oder Ausreise erfolgt.
Reisen Sie mit dem Flugzeug nach Deutschland ein, dürfen Sie den grünen Ausgang nicht benutzen, sondern müssen die Anmeldung im roten Ausgang abgeben.