Embargos sind Beschränkungen im Außenwirtschaftsverkehr. Sie haben Verbote von Handlungen und Rechtsgeschäften im Außenwirtschaftsverkehr gegenüber einem bestimmten Land oder bestimmten Personen/Personengruppen zum Inhalt.
Es wird dabei zwischen einem Totalembargo, einem Teilembargo und einem Waffenembargo unterschieden.
Totalembargos untersagen jeglichen Handel mit dem oder zugunsten des Adressaten. Beispielhaft für ein Totalembargo ist das im Jahr 2003 aufgehobene und durch ein Teilembargo ersetzte allumfassende Handelsembargo gegen den Irak.
Das Teilembargo bezieht sich nur auf bestimmte Wirtschaftsbereiche, während das Waffenembargo nur für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial gilt.
Außerdem wird unterschieden zwischen länderbezogenen Embargos, warenbezogenen Embargos und personenbezogenen Embargos.