An wen können sich Unternehmen bei Fragen zu Energieeffizienzsystemen wenden?
Bei Fragen zur Einführung eines Energieeffizienzsystems können sich Unternehmen an folgende Stellen wenden:
Energiemanagementsysteme
- akkreditierte Konformitätsbewertungsstellen
- zugelassene Umweltgutachter und Umweltgutachterorganisationen
- Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) und Deutsche Akkreditierungs- und Zulassungsgesellschaft für Umweltgutachter mbH (DAU)
Umweltmanagementsysteme
- zugelassene Umweltgutachter und Umweltgutachterorganisationen
- DAU
Alternative Systeme zur Verbesserung der Energieeffizienz
- akkreditierte Konformitätsbewertungsstellen
- zugelassene Umweltgutachter und Umweltgutachterorganisationen
- DAkkS und DAU
Die namentliche Nennung einzelner akkreditierter oder zugelassener Personen oder Stellen kann hier aus wettbewerbsrechtlichen Gründen nicht erfolgen.
Die Kontaktdaten von DAkkS und DAU finden Sie am Ende der Seite.
Wo finde ich akkreditierte Konformitätsbewertungsstellen?
Es existiert eine tagesaktuelle Datenbank der von der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) akkreditierten Konformitätsbewertungsstellen. Dort sind auch die jeweiligen Zulassungsbereiche der Konformitätsbewerter aufgeführt: Der Zulassungsbereich ist dort aus der jeweiligen Anlage ersichtlich.
Datenbank der DAkkS
Wo finde ich zugelassene Umweltgutachter oder Umweltgutachterorganisationen?
Es existiert auch hier eine tagesaktuelle Datenbank der von der Deutsche Akkreditierungs- und Zulassungsgesellschaft für Umweltgutachter mbH (DAU) zugelassenen Umweltgutachter oder Umweltgutachterorganisationen. Dort sind auch deren jeweilige Zulassungsbereiche aufgeführt.
Datenbank der DAU
Ausländische Akkreditierungsstellen
Unternehmen, die sich für eine Zertifizierung durch eine Konformitätsbewertungsstelle, die von einer ausländischen Akkreditierungsstelle im Sinne des § 18 Abs. 2 Nr. 2 Stromsteuerverordnung akkreditiert wurde, interessieren, sollten sich an die DAkkS wenden.
Wurden Unternehmen von einer Konformitätsbewertungsstelle zertifiziert, die durch eine ausländische Akkreditierungsstelle akkreditiert wurde, müssen diese Unternehmen dem zuständigen Hauptzollamt zusammen mit dem Antrag auf Steuerentlastung eine Kopie der aktuellen Akkreditierungsurkunde vorlegen.
Nach ausländischem Recht zugelassene Umweltgutachter und Umweltgutachterorganisationen
Unternehmen, die sich für einen Umweltgutachter oder eine Umweltgutachterorganisation interessieren, die nach dem Recht eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums zugelassen ist, sollten sich an die DAU wenden.
Kontakt zur DAkkS und DAU:
Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS)
Spittelmarkt 10, 10117 Berlin,
Tel.: 030 670591-0
Fax: 030 670591-15
E-Mail: kontakt@dakks.de
Deutsche Akkreditierungs- und Zulassungsgesellschaft für Umweltgutachter mbH (DAU)
Dottendorfer Str. 86, 53129 Bonn,
Tel.: 0228 28052-0
Fax: 0228 28052-28
E-Mail: info@dau-bonn.de