Zweifel an den Angaben des/der Reisenden oder andere Hinweise auf eine mögliche Geldwäsche oder Finanzierung des Terrorismus können vor Ort in der Regel nicht sofort geklärt werden. Die Zollbediensteten geben den Fall an die Zollfahndung ab, die durch weitere Recherchen den Sachverhalt näher aufklärt.
Die mitgeführten Barmittel bzw. die gleichgestellten Zahlungsmittel werden sichergestellt, wenn sich der Sachverhalt nicht kurzfristig klären lässt. Sollten sich Hinweise auf Geldwäsche oder Finanzierung des Terrorismus ergeben, wird von der Zollfahndung ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.