Der Handel mit Kunstwerken und Antiquitäten ist in Europa zu einem echten Wirtschaftsfaktor geworden. Der Bedarf an Kulturgütern ist scheinbar so groß, dass auch die illegale Beschaffung und der Handel mit gestohlenen Kunstgegenständen enorm ansteigen.
Folgen sind insbesondere der Verlust an kultureller Identität der beraubten Nationen, das Verschwinden von historischen Belegen oder im Fall von illegalen Raubgrabungen die Zerstörung von Kulturstätten, die Zeugnisse der menschlichen Geschichte beherbergen.
Um derartige Aktivitäten einzudämmen und einen wirksamen Schutz gegen Verlust und Zerstörung von Kulturgütern zu erreichen, sind nationale und internationale gesetzliche Vorschriften wie Ein- und Ausfuhrverbote erforderlich. Die Zollverwaltung wirkt bei der Überwachung der bestehenden Ein- und Ausfuhrverbote mit und unterstützt auf diese Weise, dass die in Deutschland und der Europäischen Union zum Schutz des Kulturgutes geltenden Regelungen bei ein- und ausgeführten Waren beachtet werden.