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Was versteht man unter personenbezogenen Beschränkungen?

Betroffener Personenkreis

Gegen bestimmte Personen, Gruppen oder Organisationen wurden Maßnahmen beschlossen, die zur Bekämpfung des Terrorismus beitragen sollen. Häufig sind personenbezogene Beschränkungen Bestandteil länderbezogener Embargomaßnahmen und schränken in diesem Zusammenhang den Wirtschaftsverkehr mit Personen ein, die für die politische Lage im Embargoland verantwortlich gemacht werden bzw. dafür nachweislich maßgebliche Verantwortung tragen und damit für das Bestehen des Embargos verantwortlich sind.

Die Personen, Gruppen oder Organisationen, gegen die sich die Beschränkungen richten, sind in der Regel in einem Anhang der betreffenden EU-Verordnung aufgeführt.

Das Verbot erstreckt sich auf alle an der Lieferung beteiligten Personen, Gruppen oder Organisationen. Daher ist es nicht ausreichend, lediglich zu prüfen, ob der Absender von der jeweiligen Einschränkung betroffen ist. Auch z.B. Mittler, Überbringer oder vorausgegangene Absender sind zu prüfen.

Personenbezogene Beschränkungen

Alle Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen, die den betroffenen Personen, Gruppen oder Organisationen gehören oder von ihnen verwahrt werden, sind eingefroren.

Daher dürfen den genannten Personen, Gruppen oder Organisationen weder direkt noch indirekt finanzielle Vermögenswerte oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden oder zugutekommen. Jegliche Form von Bewegungen, Transfers, Veränderungen, Verwendung von wirtschaftlichen Ressourcen und Handel mit ihnen soll verhindert werden.

Der Begriff wirtschaftliche Ressourcen umfasst Vermögensgegenstände jeder Art. Umfasst sind auch Vermögensgegenstände, bei denen es sich nicht um Gelder handelt, die aber für den Erwerb von Geldern, Waren oder Dienstleistungen verwendet werden können, z.B. Dokumente, die einen Warenwert verkörpern oder Rechte an Waren oder Forderungen verbriefen. Damit sind auch Einfuhren von dem Verbot umfasst, die eine Gegenleistung, z.B. Bezahlung, erfordern.

Ausnahmen

Güter, die sich nach ihrer Art, dem Wert und der Menge lediglich für die persönliche Verwendung oder den persönlichen Gebrauch eignen, werden nicht erfasst. Einfuhren mit solchen Inhalten dürfen ohne Genehmigung getätigt werden.

Eine genehmigungspflichtige Ausnahme liegt dann vor, wenn die Voraussetzungen aus den jeweiligen EU-Verordnungen erfüllt sind. Beispielsweise können Gelder und wirtschaftliche Ressourcen für die Bezahlung von Nahrungsmitteln, Mieten und Medikamenten oder für die Deckung außerordentlicher Ausgaben genehmigt werden. In diesen Fällen müssen Sie der Zollbehörde eine durch die entsprechende Genehmigungsbehörde vorab erteilte Genehmigung vorlegen.

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