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Zuständigkeit der Dienststelle wählen

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Hauptzollamt Bremen
Zollamt Flughafen

Dienststellenschlüssel 2301

Hanna-Kunath-Straße 14

28199 Bremen

Erreichbarkeit der Dienststelle

Zugang:
Hanna-Kunath-Straße 14
28199 Bremen
Telefon:
0421 5154-0
Fax:
0421 5154-2800
poststelle.za-bremen-flughafen@zoll.bund.de
za-flughafen-bremen@zoll.de-mail.de
Barrierefreie Dienststelle:
nein, aber Aufzug vorhanden

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten Übersicht

Öffnungszeiten - allgemein
Wochentag UhrzeitErgänzungen
Montag 08:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 16:00 Uhr
Freitag 08:00 - 16:00 Uhr
Öffnungszeiten - Reisendenabfertigung
Wochentag UhrzeitErgänzungen
Montag 05:30 - 21:30 Uhr
Dienstag 05:30 - 21:30 Uhr
Mittwoch 05:30 - 21:30 Uhr
Donnerstag 05:30 - 21:30 Uhr
Freitag 05:30 - 21:30 Uhr
Samstag 05:30 - 21:30 Uhr
Sonntag 05:30 - 21:30 Uhr

Customs Office List (COL) der Europäischen Kommission

Für den gewerblichen Warenverkehr gelten die Öffnungszeiten, die in der Customs Office List veröffentlicht sind.

Feiertage

Die Dienststelle hat an Feiertagen geöffnet.

Öffnungszeiten an den Feiertagen

Die Frachtabfertigung bleibt an Feiertagen geschlossen.

Zahlungsverkehr

Zahlungsverkehr

Bankverbindung
Institut:
Bundesbank Filiale Oldenburg
IBAN:
DE52 2800 0000 0028 0010 03
BIC:
MARKDEF1280

Diese Bankverbindung gilt nicht für die Kfz-Steuer.
Bitte entnehmen Sie diese Ihrem Kfz-Steuerbescheid des Hauptzollamts oder dem Schreiben zur Änderung der Bankverbindung (Selbstzahler).

Zahlstelle

Verwaltung der baren und unbaren Ein- und Auszahlungen

HZA Oldenburg

Abfertigung

Abfertigung

Ergänzende Abfertigungsbefugnisse und -beschränkungen

Auch zuständig für Abfertigungen von Waren, die im Landstraßenverkehr befördert werden und deren Bestimmungsziel das Gelände des Flughafens Bremen ist

Abfertigung von Betäubungsmitteln zur Ein-, Aus- und Durchfuhr gemäß § 21 BtMG i.V.m. § 17 BtMAHV

Abfertigung von Filmen, soweit für die Abgabenbemessung die Länge der Filme festzustellen ist

Abfertigung von Tieren und Pflanzen, die einer Einfuhr-, Ausfuhr- oder Durchfuhrregelung nach der Verordnung (EG) Nr. 338/97 oder nationalen Besitz- und Vermarktungsverboten nach § 44 Abs. 2 i.V.m. § 7 Abs. 2 Nr. 13 Buchstaben b) und c) BNatSchG unterliegen, gemäß § 49 Abs. 2 BNatSchG

Weitere Informationen

Weitere Informationen

Wissenswertes
Bundesland:
Bremen
Stadt oder Landkreis:
Bremen, Stadt
Funktion:
Grenzzollamt
Dienststellenart:
Zollamt (ohne Zollamt R)
Dienststellenlage:
Flughafen
Hauptverkehrsart:
Luftverkehr
COL-Referenznummer:
DE002301
Übergeordnete Dienststelle

HZA Bremen

Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln

Verkehrsmittel:
Bus
Bezeichnung:
Linie 52
Haltestelle:
Flughafen
Verkehrsmittel:
Straßenbahn
Bezeichnung:
Linie 6
Haltestelle:
Flughafen

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