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Hauptzollamt Düsseldorf
Zollamt Flughafen

Dienststellenschlüssel 2601

Frachtstraße 26

40474 Düsseldorf

Telefon:
0211 913818-0
0211 913818-46 (nur Sa., So. und Feiertage)
0211 913818-64 (nur Sa., So. und Feiertage)
Fax:
0211 913818-99
poststelle.za-duesseldorf-flughafen@zoll.bund.de
za-flughafen-duesseldorf@zoll.de-mail.de
Barrierefreie Dienststelle:
nein

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten Übersicht

Öffnungszeiten - allgemein
Wochentag UhrzeitErgänzungen
Montag 07:15 - 20:45 Uhr
Dienstag 07:15 - 20:45 Uhr
Mittwoch 07:15 - 20:45 Uhr
Donnerstag 07:15 - 20:45 Uhr
Freitag 07:15 - 20:45 Uhr
Samstag 08:00 - 17:00 Uhr
Sonntag 08:00 - 17:00 Uhr

Customs Office List (COL) der Europäischen Kommission

Für den gewerblichen Warenverkehr gelten die Öffnungszeiten, die in der Customs Office List veröffentlicht sind.

Feiertage

Die Dienststelle hat an Feiertagen geöffnet.

Zahlungsverkehr

Zahlungsverkehr

Bankverbindung
Institut:
Bundesbank Filiale Düsseldorf
IBAN:
DE80 3000 0000 0030 0010 00
BIC:
MARKDEF1300

Diese Bankverbindung gilt nicht für die Kfz-Steuer.
Bitte entnehmen Sie diese Ihrem Kfz-Steuerbescheid des Hauptzollamts oder dem Schreiben zur Änderung der Bankverbindung (Selbstzahler).

Zahlstelle

Verwaltung der baren und unbaren Ein- und Auszahlungen

HZA Düsseldorf

Abfertigung

Abfertigung

Ergänzende Abfertigungsbefugnisse und -beschränkungen

Abfertigung von Betäubungsmitteln zur Ein-, Aus- und Durchfuhr gemäß § 21 BtMG i.V.m. § 17 BtMAHV

Abfertigung von Filmen, soweit für die Abgabenbemessung die Länge der Filme festzustellen ist

Abfertigung von Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und anderen Gegenständen, die gemäß Art. 47 Abs. 1 Buchstaben c) und e) KontrollVO (EU) 2017/625 einer pflanzengesundheitsrechtlichen Kontrolle an einer Grenzkontrollstelle unterliegen (§ 12 PflGesG, PfA)
Anmerkung: Die Abfertigung von Zitrusfrüchten aus Argentinien, Brasilien, Südafrika und Uruguay, Kartoffeln aus Ägypten, kontaminierten Böden sowie Holz und Holzerzeugnissen ist nur bei Zollstellen mit einer zusätzlichen Abfertigungsbefugnis (PfZ; PfK; PfB; PfH) möglich.

Abfertigung von Holz und Holzerzeugnissen, die gemäß Art. 47 Abs. 1 Buchstaben c) und e) KontrollVO (EU) 2017/625 einer pflanzengesundheitsrechtlichen Kontrolle an einer Grenzkontrollstelle unterliegen (§ 12 PflGesG). Hierunter fallen derzeit Holz und Holzerzeugnisse, welche nach Anhang XI Teil A Nummern 11 und 12 DVO (EU) 2019/2072 geregelt sind. (PfH)
Anmerkung: Die Abfertigung von grenzkontrollstellenpflichtigen Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und anderen Gegenständen gemäß Art. 47 Abs. 1 Buchstaben c) und e) KontrollVO (EU) 2017/625, außer o.a. Holz und Holzerzeugnisse, ist nur bei Zollstellen mit einer zusätzlichen Abfertigungsbefugnis (PfA) möglich.

Abfertigung von Zitrusfrüchten aus Argentinien, Brasilien, Südafrika und Uruguay gemäß Durchführungsbeschluss (EU) 2016/715 (PfZ)

Abfertigung von Tieren und Pflanzen, die einer Einfuhr-, Ausfuhr- oder Durchfuhrregelung nach der Verordnung (EG) Nr. 338/97 oder nationalen Besitz- und Vermarktungsverboten nach § 44 Abs. 2 i.V.m. § 7 Abs. 2 Nr. 13 Buchstaben b) und c) BNatSchG unterliegen, gemäß § 49 Abs. 2 BNatSchG (ohne Veterinärabfertigung)

Weitere Informationen

Weitere Informationen

Wissenswertes
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Stadt oder Landkreis:
Düsseldorf, Stadt
Funktion:
Grenzzollamt
Dienststellenart:
Zollamt (ohne Zollamt R)
Dienststellenlage:
Flughafen
Hauptverkehrsart:
Luftverkehr
COL-Referenznummer:
DE002601
Übergeordnete Dienststelle

HZA Düsseldorf

Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln

Verkehrsmittel:
Bus
Bezeichnung:
Linie SB51
Haltestelle:
Flughafen, Halle 7
Verkehrsmittel:
S-Bahn
Bezeichnung:
Linie S1
Haltestelle:
Flughafen Bahnhof
Anmerkung:
Fußweg ca. 10 Minuten

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