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Hauptzollamt Koblenz
Zollamt Hahn-Flughafen

Dienststellenschlüssel 6756

Gebäude 850

55483 Hahn-Flughafen

Erreichbarkeit der Dienststelle

Zugang:
über L 182, gegenüber des Langzeitparkplatzes P3
Telefon:
06543 508880
Fax:
06543 508890
poststelle.za-hahn-flughafen@zoll.bund.de
za-hahn-flughafen@zoll.de-mail.de
Barrierefreie Dienststelle:
nein, aber Aufzug und WC vorhanden

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten Übersicht

Öffnungszeiten - allgemein
Wochentag UhrzeitErgänzungen
Montag 00:00 - 23:59 Uhr
Dienstag 00:00 - 23:59 Uhr
Mittwoch 00:00 - 23:59 Uhr
Donnerstag 00:00 - 23:59 Uhr
Freitag 00:00 - 23:59 Uhr
Samstag 00:00 - 23:59 Uhr
Sonntag 00:00 - 23:59 Uhr

Customs Office List (COL) der Europäischen Kommission

Für den gewerblichen Warenverkehr gelten die Öffnungszeiten, die in der Customs Office List veröffentlicht sind.

Feiertage

Die Dienststelle hat an Feiertagen geöffnet.

Zahlungsverkehr

Zahlungsverkehr

Bankverbindung
Institut:
Bundesbank Filiale Koblenz
IBAN:
DE38 5700 0000 0057 0010 02
BIC:
MARKDEF1570

Diese Bankverbindung gilt nicht für die Kfz-Steuer.
Bitte entnehmen Sie diese Ihrem Kfz-Steuerbescheid des Hauptzollamts oder dem Schreiben zur Änderung der Bankverbindung (Selbstzahler).

Zahlstelle

Verwaltung der baren und unbaren Ein- und Auszahlungen

HZA Koblenz

Abfertigung

Abfertigung

Ergänzende Abfertigungsbefugnisse und -beschränkungen

Abfertigung von Stoffen oder Erzeugnissen, auch Zusatzstoffen, verarbeitet, teilweise verarbeitet oder unverarbeitet, die zur oralen Tierfütterung bestimmt sind (§ 2 Abs. 4 LFGB i.V.m. Art. 3 Nr. 4 VO (EG) Nr. 178/2002)
Anmerkung: Die Abfertigungsbefugnis ist derzeit für bestimmte Futtermittel, Zusatzstoffe und Vormischungen gemäß § 56 LFGB i.V.m. § 35 FuttMV auf bestimmte Zollstellen beschränkt. Diese ergeben sich aus den jeweiligen Veröffentlichungen im Bundesanzeiger und den Einzelerlassen des Referates III B 1. Die tierseuchenrechtlichen Bestimmungen bleiben unberührt.

Einfuhr von lebenden und toten Tieren, Teilen und Erzeugnissen davon, die einer veterinärrechtlichen Kontrolle an einer Grenzkontrollstelle unterliegen, gemäß § 29 TierGesG i.V.m. § 26 BmTierSSchV. Die an der jeweiligen Grenzkontrollstelle und Zollstelle abfertigungsfähigen Waren sind der entsprechenden Veröffentlichung im Bundesanzeiger zu entnehmen.
Anmerkung: Die Einfuhr von Hunden, Katzen und Frettchen sowie von bestimmten anderen Heimtieren zu anderen als Handelszwecken ist in begrenzter Anzahl bei allen Zollstellen an einem Einreiseort nach Artikel 34 Verordnung (EU) Nr. 576/2013 möglich.

Zuständige Zollstellen nach § 36 Abs. 1 und 2 WeinG i.V.m. § 35 Abs. 1 Satz 1 WeinÜV für die Einfuhr von Erzeugnissen nach § 32 Abs. 1 WeinÜV

Abfertigung von Tieren und Pflanzen, die einer Einfuhr-, Ausfuhr- oder Durchfuhrregelung nach der Verordnung (EG) Nr. 338/97 oder nationalen Besitz- und Vermarktungsverboten nach § 44 Abs. 2 i.V.m. § 7 Abs. 2 Nr. 13 Buchstaben b) und c) BNatSchG unterliegen, gemäß § 49 Abs. 2 BNatSchG

Zuständige Zollstellen nach § 36 Abs. 1 und 2 WeinG i.V.m. § 35 Abs. 1 Satz 1 WeinÜV für die Einfuhr von Erzeugnissen nach § 32 Abs. 1 WeinÜV in Flaschen
- Traubensaft auch als offene Ware -

Weitere Informationen

Weitere Informationen

Wissenswertes
Bundesland:
Rheinland-Pfalz
Stadt oder Landkreis:
Rhein-Hunsrück-Kreis
Funktion:
Grenzzollamt
Dienststellenart:
Zollamt (ohne Zollamt R)
Dienststellenlage:
Flughafen
Hauptverkehrsart:
Luftverkehr
COL-Referenznummer:
DE006756; DE016756
Übergeordnete Dienststelle

HZA Koblenz

Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln

Verkehrsmittel:
Bus
Bezeichnung:
Linien 750, 140, 610, 600
Haltestelle:
Zentraler Omnibusbahnhof

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