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Hauptzollamt Oldenburg
Zollamt Kreyenbrück

Dienststellenschlüssel 5330DS_Barrierefreiheit_Icon_AltText

An der Kolckwiese 7

26133 Oldenburg

Postfach 91 24

26139 Oldenburg

Telefon:
0441 8009-0
Fax:
0441 8009-1835
poststelle.za-kreyenbrueck@zoll.bund.de
za-kreyenbrueck@zoll.de-mail.de
Barrierefreie Dienststelle:
ja

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten Übersicht

Öffnungszeiten - allgemein
Wochentag UhrzeitErgänzungen
Montag 07:15 - 16:00 Uhr
Dienstag 07:15 - 16:00 Uhr
Mittwoch 07:15 - 16:00 Uhr
Donnerstag 07:15 - 16:00 Uhr
Freitag 07:15 - 14:30 Uhr
Öffnungszeiten - Abholung von Postsendungen
Wochentag UhrzeitErgänzungen
Montag 07:15 - 15:45 Uhr
Dienstag 07:15 - 15:45 Uhr
Mittwoch 07:15 - 15:45 Uhr
Donnerstag 07:15 - 15:45 Uhr
Freitag 07:15 - 14:00 Uhr

Customs Office List (COL) der Europäischen Kommission

Für den gewerblichen Warenverkehr gelten die Öffnungszeiten, die in der Customs Office List veröffentlicht sind.

Feiertage

Die Dienststelle hat an folgenden Tagen geschlossen:

Übersicht der Feiertage
  • 01.01.2024 - Neujahr
  • 29.03.2024 - Karfreitag
  • 31.03.2024 - Ostersonntag
  • 01.04.2024 - Ostermontag
  • 01.05.2024 - Maifeiertag
  • 09.05.2024 - Christi Himmelfahrt
  • 19.05.2024 - Pfingstsonntag
  • 20.05.2024 - Pfingstmontag
  • 03.10.2024 - Tag der Deutschen Einheit
  • 31.10.2024 - Reformationstag
  • 24.12.2024 - Heiligabend
  • 25.12.2024 - 1. Weihnachtstag
  • 26.12.2024 - 2. Weihnachtstag
  • 31.12.2024 - Silvester

Zahlungsverkehr

Zahlungsverkehr

Bankverbindung
Institut:
Bundesbank Filiale Oldenburg
IBAN:
DE52 2800 0000 0028 0010 03
BIC:
MARKDEF1280

Diese Bankverbindung gilt nicht für die Kfz-Steuer.
Bitte entnehmen Sie diese Ihrem Kfz-Steuerbescheid des Hauptzollamts oder dem Schreiben zur Änderung der Bankverbindung (Selbstzahler).

Zahlstelle

Verwaltung der baren und unbaren Ein- und Auszahlungen

HZA Oldenburg

Abfertigung

Abfertigung

Ergänzende Abfertigungsbefugnisse und -beschränkungen

Abfertigung von Betäubungsmitteln zur Ein-, Aus- und Durchfuhr gemäß § 21 BtMG i.V.m. § 17 BtMAHV (nicht für Durchfuhr)

Abfertigung von Milch und Milcherzeugnissen bei Ein- und Ausfuhr (Probenziehung, Analyse und Qualitätsbewertung)

Zuständige Zollstellen nach § 36 Abs. 1 und 2 WeinG i.V.m. § 35 Abs. 1 Satz 1 WeinÜV für die Einfuhr von Erzeugnissen nach § 32 Abs. 1 WeinÜV

Weitere Informationen

Weitere Informationen

Wissenswertes
Bundesland:
Niedersachsen
Stadt oder Landkreis:
Oldenburg (Oldenburg), Stadt
Dienststellenart:
Zollamt (ohne Zollamt R)
Dienststellenlage:
Binnenland
Hauptverkehrsart:
Landstraßenverkehr
COL-Referenznummer:
DE005330
Übergeordnete Dienststelle

HZA Oldenburg

Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln

Verkehrsmittel:
Bus
Bezeichnung:
Linie 321
Haltestelle:
Klingenbergplatz

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