Öffnungszeiten Übersicht
Öffnungszeiten - allgemein
Öffnungszeiten - Reisendenabfertigung
Öffnungszeiten - Abholung von Postsendungen
Customs Office List
(COL) der Europäischen Kommission
Für den gewerblichen Warenverkehr gelten die Öffnungszeiten, die in der Customs Office List veröffentlicht sind.
Feiertage
Die Dienststelle hat an Feiertagen geöffnet.
Öffnungszeiten an den Feiertagen
An Feiertagen erfolgt keine gewerbliche Warenabfertigung.
Die Dienststelle ist nur für die Reisendenabfertigung geöffnet.
Wenn der 24.12. und der 31.12. auf einen Werktag fallen, gilt:
Für die gewerbliche Warenabfertigung hat die Dienststelle von 08:00 bis 12:00 Uhr geöffnet.
Für die Reisendenabfertigung ist die Dienststelle geöffnet.
Abfertigung
Ergänzende Abfertigungsbefugnisse und -beschränkungen
Abfertigung von Abfällen zur Ein-, Aus- und Durchfuhr gemäß Art. 55 VO (EG) Nr. 1013/2006 i.V.m. § 17 AbfVerbrG
Abfertigung von Stoffen oder Erzeugnissen, auch Zusatzstoffen, verarbeitet, teilweise verarbeitet oder unverarbeitet, die zur oralen Tierfütterung bestimmt sind (§ 2 Abs. 4 LFGB i.V.m. Art. 3 Nr. 4 VO (EG) Nr. 178/2002)
Anmerkung: Die Abfertigungsbefugnis ist derzeit für bestimmte Futtermittel, Zusatzstoffe und Vormischungen gemäß § 56 LFGB i.V.m. § 35 FuttMV auf bestimmte Zollstellen beschränkt. Diese ergeben sich aus den jeweiligen Veröffentlichungen im Bundesanzeiger und den Einzelerlassen des Referates III B 1. Die tierseuchenrechtlichen Bestimmungen bleiben unberührt.
Warentransporte mit Carnet TIR im Durchgangsverkehr