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Hauptzollamt Stralsund
Zollamt Pomellen

Dienststellenschlüssel 9004DS_Barrierefreiheit_Icon_AltText

An der Autobahn

17329 Nadrensee

Telefon:
03831 356-4700
Fax:
03831 356-4727
poststelle.za-pomellen@zoll.bund.de
za-pomellen@zoll.de-mail.de
Barrierefreie Dienststelle:
ja
Hinweise zur Barrierefreiheit:
Die Dienststelle ist nur nach telefonischer Anmeldung über einen Etagenlift erreichbar. Eine automatische Türöffnung steht nicht zur Verfügung.

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten Übersicht

Öffnungszeiten - allgemein
Wochentag UhrzeitErgänzungen
Montag 06:00 - 23:00 Uhr
Dienstag 06:00 - 23:00 Uhr
Mittwoch 06:00 - 23:00 Uhr
Donnerstag 06:00 - 23:00 Uhr
Freitag 06:00 - 23:00 Uhr
Samstag 06:00 - 23:00 Uhr

Customs Office List (COL) der Europäischen Kommission

Für den gewerblichen Warenverkehr gelten die Öffnungszeiten, die in der Customs Office List veröffentlicht sind.

Feiertage

Die Dienststelle hat an folgenden Tagen geschlossen:

Übersicht der Feiertage
  • 01.01.2024 - Neujahr
  • 08.03.2024 - Internationaler Frauentag
  • 29.03.2024 - Karfreitag
  • 31.03.2024 - Ostersonntag
  • 01.04.2024 - Ostermontag
  • 01.05.2024 - Maifeiertag
  • 09.05.2024 - Christi Himmelfahrt
  • 19.05.2024 - Pfingstsonntag
  • 20.05.2024 - Pfingstmontag
  • 03.10.2024 - Tag der Deutschen Einheit
  • 31.10.2024 - Reformationstag
  • 24.12.2024 - Heiligabend
  • 25.12.2024 - 1. Weihnachtstag
  • 26.12.2024 - 2. Weihnachtstag
  • 31.12.2024 - Silvester

Zahlungsverkehr

Zahlungsverkehr

Bankverbindung
Institut:
Bundesbank Filiale Rostock
IBAN:
DE76 1300 0000 0013 0010 33
BIC:
MARKDEF1130

Diese Bankverbindung gilt nicht für die Kfz-Steuer.
Bitte entnehmen Sie diese Ihrem Kfz-Steuerbescheid des Hauptzollamts oder dem Schreiben zur Änderung der Bankverbindung (Selbstzahler).

Zahlungsmöglichkeiten

nur Barzahlung

Zahlstelle

Verwaltung der baren und unbaren Ein- und Auszahlungen

HZA Stralsund

Abfertigung

Abfertigung

Ergänzende Abfertigungsbefugnisse und -beschränkungen

Abfertigung von Betäubungsmitteln zur Ein-, Aus- und Durchfuhr gemäß § 21 BtMG i.V.m. § 17 BtMAHV

Zuständige Zollstellen nach § 36 Abs. 1 und 2 WeinG i.V.m. § 35 Abs. 1 Satz 1 WeinÜV für die Einfuhr von Erzeugnissen nach § 32 Abs. 1 WeinÜV in Flaschen
- Traubensaft auch als offene Ware -

Weitere Informationen

Weitere Informationen

Wissenswertes
Bundesland:
Mecklenburg-Vorpommern
Stadt oder Landkreis:
Vorpommern-Greifswald
Dienststellenart:
Zollamt (ohne Zollamt R)
Dienststellenlage:
Binnenland
Hauptverkehrsart:
Landstraßenverkehr
COL-Referenznummer:
DE009004; DE019004
Übergeordnete Dienststelle

HZA Stralsund

Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln

Verkehrsmittel:
Keine Anbindung an den ÖPNV

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