- Datum: : 13.12.2023
- Thema: : AWR, Privatpersonen
Angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, hat der Rat der Europäischen Union die Verordnung (EU) Nr. 833/2014 vom 31. Juli 2014 erlassen.
Infolgedessen ist die Einfuhr einer Vielzahl an Gütern unterschiedlichster Art aus Russland verboten. Darunter fallen auch Waren, die typischerweise Inhalt von Geschenksendungen sein können, wie beispielsweise Zellstoff und Papier, Holz und Holzwaren, Steine und Edelmetalle (Gold), Zigaretten, Kunststoffe und chemische Erzeugnisse einschließlich chemischer Fertigerzeugnisse wie Kosmetika.
Es gibt keine Ausnahme von den Verboten bei Geschenksendungen, die unter einen Anhang der Sanktionsverordnung fallen und gelegentlich von einer Privatperson in Russland an eine andere Privatperson im Zollgebiet der Union verschickt werden.
Sanktionierte Waren können vom Zoll sichergestellt bzw. beschlagnahmt werden.
Weitergehende Informationen zu Beschränkungen bei der Wareneinfuhr finden Sie in den Fachthemen: