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Datum:
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31.08.2023
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Thema:
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Steuern, Energiesteuer
Zum 1. Januar 2024 wird ein neuer Markierstoff ACCUTRACE™ PLUS zur Kennzeichnung von Gasöl der Unterpositionen 2710 19 43 bis 2710 19 48 und der Unterpositionen 2710 20 11 bis 2710 20 19 der Kombinierten Nomenklatur eingeführt.
Für die Bestimmung des Gehalts des Markierstoffs ACCUTRACE™ PLUS wird § 110 der Verordnung zur Durchführung des Energiesteuergesetzes (EnergieStV) ergänzt und eine neue Anlage 5 zur EnergieStV eingeführt, die ein Analyseverfahren für den neuen Markierstoff ACCUTRACE™ PLUS enthält.
Das vorgesehene Analyseverfahren können Sie in der Anlage 5 (zu § 110 Satz 1 Nummer 11 EnergieStV) einsehen.
Anlage 5 (zu § 110 Satz 1 Nummer 11 EnergieStV)
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Hinweis
Es wird darauf hingewiesen, dass erst die mit der Änderung der Verordnung zur Durchführung des Energiesteuergesetzes veröffentlichte Version der Beschreibung des Analyseverfahrens verbindlich sein wird, da sich noch Änderungen (z.B. hinsichtlich der Präzisionsdaten aus dem aktuellen europaweiten Ringversuch) ergeben können. Dies ist der Tatsache geschuldet, dass aus technischen Gründen eine Ermittlung der Präzisionsdaten durch mehrere Labore bisher nicht möglich war, sodass dieses Verfahren lediglich Präzisionsdaten enthält, die basierend auf zwei unterschiedlich konfigurierten Geräten (Einlasssystem und Säulenkonfiguration) bestimmt sind.