- Datum: : 01.01.2023
- Thema: : Steuern, Luftverkehrsteuer
Die Steuersätze für das Jahr 2023 wurden nach § 11 Abs. 2 Luftverkehrsteuergesetz (LuftVStG) mit der Verordnung zur Absenkung der Steuersätze geändert. Diese Verordnung wurde am 28. November 2022 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I Nr. 45 S. 2062) veröffentlicht. Sie tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.
Die Verordnung regelt die Absenkung der in § 11 Abs. 1 LuftVStG festgelegten gesetzlichen Luftverkehrsteuersätze für das Jahr 2023.
Es gelten ab dem 1. Januar 2023 folgende Steuersätze:
Entfernungskategorie | 2023 |
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1. Distanzklasse: EU-Mitgliedstaaten und EU-Beitrittskandidaten/EFTA-Mitgliedstaaten, entfernungsentsprechende Drittstaaten | 12,73 Euro |
2. Distanzklasse: Zielländer bis zu 6.000 km entfernt, die nicht in die 1. Distanzklasse fallen | 32,25 Euro |
3. Distanzklasse: Andere Länder | 58,06 Euro |
Der ermäßigte Steuersatz für Inselflüge nach § 11 Abs. 3 LuftVStG beträgt 2,55 Euro für das Jahr 2023.
Das Formular 1110 (Luftverkehrsteueranmeldung) steht Ihnen ab 1. Januar 2023 im Formular-Management-System (FMS) der Bundesfinanzverwaltung sowie unter www.zoll.de zur Verfügung.