- Datum: : 29.08.2024
- Thema: : Privatpersonen, Steuern, Zölle
Aufgrund des Inkrafttretens des Gesetzes zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes (OZG 2.0) und dem Auslaufen des seinerzeit durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat geschlossenen Rahmenvertrages für das IT-Verfahren "De-Mail" am 31. August 2024 hat die Bundeszollverwaltung entschieden, auf die weitere Nutzung des IT-Verfahrens De-Mail ab dem 1. September 2024 zu verzichten.
Für eine sichere Kommunikation von Privatpersonen und Unternehmen mit der Zollverwaltung steht ab dem 1. September 2024 wie bisher das Zoll-Portal für alle Belange rund um Ihre Onlineanträge zur Verfügung.
Ebenso können Sie die Postfächer des besonderen Behördenpostfachs (beBPo) verwenden. Zur Kommunikation über das beBPo wird ein besonderes elektronisches Bürger- und Organisationspostfach (eBO) benötigt, mit dem Bürger und Bürgerinnen sowie Organisationen elektronische Dokumente sicher mit der Justiz und auch der Zollverwaltung austauschen können.
Nähere Informationen zum eBO und den Voraussetzungen zu dessen Nutzung finden Sie auf der Internetseite zum elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP).