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Änderungen für Haus- und Hobbybrauer im Biersteuerrecht

Erhöhung der steuerfreien Menge und Wegfall der Brauanzeige

Datum: 16.12.2024Thema: Biersteuer

Mit Verabschiedung des Jahressteuergesetzes 2024 treten zum 1. Januar 2025 für Haus- und Hobbybrauer biersteuerrechtliche Erleichterungen in Kraft.

Die Biermenge, die für den eigenen Verbrauch steuerfrei selbst gebraut werden darf, steigt von zwei auf fünf Hektoliter pro Kalenderjahr.

Mit Inkrafttreten der Rechtsänderung zum 1. Januar 2025 entfällt die vom Haus- und Hobbybrauer abzugebende Brauanzeige. Dies sorgt für einen deutlichen Bürokratieabbau sowohl für Haus- und Hobbybrauer als auch für die Beschäftigen des Zolls und ist ein weiterer Meilenstein, das Verbrauchsteuerrecht in Deutschland effizienter und bürgernäher zu gestalten.

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