- Datum: : 12.12.2024
- Thema: : Energiesteuer, Stromsteuer
Für Anträge auf Steuerentlastungen nach § 9b Stromsteuergesetz (StromStG) und § 54 Energiesteuergesetz (EnergieStG) soll es ab dem 1. Januar 2025 eine Online-Verpflichtung geben. Die entsprechenden Rechtsänderungen in der Stromsteuer- und Energiesteuer-Durchführungsverordnung werden derzeit vorbereitet.
Die Formulare 1453 und 1118 für die Anträge sind zwar bereits im Zoll-Portal unter der Dienstleistung "Energie- und Stromsteuer (IVVA)" verfügbar, werden jedoch ab dem 1. Januar 2025 grundlegend angepasst und vereinfacht. Die Formulare werden dann über die Dienstleistung "Entlastung Energie/Strom für Unternehmen" aufrufbar sein.
Das bedeutet, dass die Formulare 1118 und 1453 ab dem 1. Januar 2025 nicht mehr auf unserer Website beziehungsweise im Formularmanagementsystem (FMS) der Bundesfinanzverwaltung zum Ausfüllen zur Verfügung stehen und auch nicht mehr an das örtlich zuständige Hauptzollamt postalisch versendet werden können.
Die Frist zur Beantragung von Steuerentlastungen nach § 9b StromStG und § 54 EnergieStG für im Jahr 2024 verbrauchte Strom- und Energieerzeugnismengen endet wie bisher zum Ende des Folgejahres, also zum 31. Dezember 2025.