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Onlineverpflichtung für Anträge nach § 9b Stromsteuergesetz und § 54 Energiesteuergesetz

Erfordernis von ELSTER-Organisationszertifikaten

Datum: 12.12.2024Thema: Energiesteuer, Stromsteuer

Für Anträge auf Steuerentlastungen nach § 9b Stromsteuergesetz (StromStG) und § 54 Energiesteuergesetz (EnergieStG) soll es ab dem 1. Januar 2025 eine Online-Verpflichtung geben. Die entsprechenden Rechtsänderungen in der Stromsteuer- und Energiesteuer-Durchführungsverordnung werden derzeit vorbereitet.

Die Formulare 1453 und 1118 für die Anträge sind zwar bereits im Zoll-Portal unter der Dienstleistung "Energie- und Stromsteuer (IVVA)" verfügbar, werden jedoch ab dem 1. Januar 2025 grundlegend angepasst und vereinfacht. Die Formulare werden dann über die Dienstleistung "Entlastung Energie/Strom für Unternehmen" aufrufbar sein.

Zoll-Portal

Hinweis

Der Zugang zu diesen Formularen ist jedoch nur noch über ein Geschäftskundenkonto möglich. Hierfür benötigen die Antragsteller jeweils ein ELSTER-Konto, welches Sie vorher unter www.elster.de auf Basis der aktuellen Steuernummer Ihres Unternehmens erstellt haben (Variante "Für eine Organisation"). Die Bearbeitung bei ELSTER nimmt einige Zeit in Anspruch.

Das bedeutet, dass die Formulare 1118 und 1453 ab dem 1. Januar 2025 nicht mehr auf unserer Website beziehungsweise im Formularmanagementsystem (FMS) der Bundesfinanzverwaltung zum Ausfüllen zur Verfügung stehen und auch nicht mehr an das örtlich zuständige Hauptzollamt postalisch versendet werden können.

Die Frist zur Beantragung von Steuerentlastungen nach § 9b StromStG und § 54 EnergieStG für im Jahr 2024 verbrauchte Strom- und Energieerzeugnismengen endet wie bisher zum Ende des Folgejahres, also zum 31. Dezember 2025.

Fragen zum Antrag

Bei Fragen zum Antrag nach § 9b StromStG nutzen Sie bitte den Chatbot AnnA (Antrags-Nutzungs-Assistent), der direkt im Formular 1453 aufgerufen werden kann.

Für alle weiteren Fragen, Probleme und Verbesserungsvorschläge steht Ihnen ein zentraler Service Desk sowohl für alle fachlichen Anwenderfragen als auch für alle technischen Fragen und Störungsmeldungen zur Verfügung:

Service Desk Zoll (fachlicher Anwendersupport)
Montag bis Freitag: 08:00 - 17:00 Uhr (außer an gesetzlichen Feiertagen)
Telefon: 0800 8007-5452 oder +49 228 303-26090
E-Mail: servicedesk­@zoll.de

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