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Treibhausgasquote

Fristverlängerung für das Verpflichtungsjahr 2023

Datum: 27.06.2024Thema: Steuern, Biokraftstoffe – Treibhausgasquote

Im Bereich der Treibhausgasquote werden die Fristen

  • zur Abgabe der Jahresquotenanmeldung,
  • zur Abgabe schriftlicher Mitteilungen Dritter nach § 37c Abs. 1 Satz 4 bis 6 BImSchG i.V.m. § 6 der 36. BImSchV,
  • zum Abschluss von Quotenhandelsverträgen nach § 37a Abs. 6 und 7 BImSchG und
  • zur Übertragung der UER-Nachweise auf das Entwertungskonto des UER-Registers nach § 4 Nummer 2 UERV

für das Verpflichtungsjahr 2023 ein weiteres Mal verlängert. Die zuvor genannten Fristen enden nunmehr am 30. August 2024.

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