- Datum: : 27.06.2024
- Thema: : Steuern, Biokraftstoffe – Treibhausgasquote
Im Bereich der Treibhausgasquote werden die Fristen
- zur Abgabe der Jahresquotenanmeldung,
- zur Abgabe schriftlicher Mitteilungen Dritter nach § 37c Abs. 1 Satz 4 bis 6 BImSchG i.V.m. § 6 der 36. BImSchV,
- zum Abschluss von Quotenhandelsverträgen nach § 37a Abs. 6 und 7 BImSchG und
- zur Übertragung der UER-Nachweise auf das Entwertungskonto des UER-Registers nach § 4 Nummer 2 UERV
für das Verpflichtungsjahr 2023 ein weiteres Mal verlängert. Die zuvor genannten Fristen enden nunmehr am 30. August 2024.