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Einfuhr von Cannabis bleibt weiterhin verboten

Datum: 01.04.2024Thema: VuB

Mit dem Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes am 1. April 2024 haben sich die Regelungen für den Umgang mit Cannabis nur teilweise geändert.
So ist seit dem 1. April 2024 Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum außerhalb ihres Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts erlaubt.

Demgegenüber bleibt die Ein-, Aus- und Durchfuhr von Cannabis verboten und ist strafbewehrt. Somit ist insbesondere auch die Einfuhr von bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum aus dem Ausland weiterhin verboten und strafbar.

Der Zoll warnt daher Konsumentinnen und Konsumenten zur Vermeidung von strafrechtlichen Konsequenzen ausdrücklich davor, im Ausland erworbenes Cannabis nach Deutschland einzuführen.

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