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Finger weg von illegalen Feuerwerkskörpern!

Datum: 10.10.2024Thema: VuB

Feuerwerkskörper, Kracher und Böller gehören an Silvester einfach dazu. Wer den Jahreswechsel unbeschwert und sorgenfrei genießen will, sollte jedoch Folgendes beachten:

In Deutschland müssen alle im Handel erhältlichen Feuerwerkskörper konformitätsbewertet und mit einer entsprechenden Kennzeichnung (CE-Kennzeichen) versehen sein. Fehlt diese Kennzeichnung oder ist sie gefälscht, ist die Einfuhr der Feuerwerkskörper verboten und strafbar!

Für die legale Einfuhr von Feuerwerkskörpern gilt:

  • Feuerwerkskörper sind bei der Einfuhr aus Nicht-EU-Staaten stets an der Zollstelle anzumelden.
  • Konformitätsbewertete und mit CE-Kennzeichen versehene Feuerwerkskörper der Kategorie F1 dürfen ganzjährig von Personen über 12 Jahren eingeführt werden.
  • Konformitätsbewertete und mit CE-Kennzeichen versehene Feuerwerkskörper der Kategorie F2 (z.B. Silvesterfeuerwerk) dürfen grundsätzlich ganzjährig von Personen über 18 Jahren eingeführt werden. Hiervon ausgenommen sind jedoch unter anderem so genannte "celebration cracker", "Blitzknallsätze (Flashbanger)" oder Raketen mit mehr als 20 Gramm Netto-Explosivstoffmasse. Für die letztgenannten ist immer eine besondere sprengstoffrechtliche Erlaubnis erforderlich.
  • Für die Einfuhr von Feuerwerkskörpern der Kategorien F3 und F4 ist immer eine besondere sprengstoffrechtliche Erlaubnis erforderlich.

Dagegen ist die Einfuhr von nicht konformitätsbewerteten und nicht mit dem CE-Kennzeichen versehenen Feuerwerkskörpern nach den Vorschriften des Sprengstoffgesetzes verboten und strafbar. In diesen Fällen wird stets ein Strafverfahren eingeleitet. Die eingeführten, nicht dem Sprengstoffrecht entsprechenden Feuerwerkskörper werden beschlagnahmt. Reisefreimengen werden hierbei nicht gewährt.

Neben den zu erwartenden strafrechtlichen Konsequenzen könnte beim Abbrennen des Feuerwerks auch Gefahr für Leib und Leben bestehen.

Bei Beachtung aller gesetzlichen Vorgaben steht dann einem bunten und erlebnisreichen Jahreswechsel nichts mehr entgegen.

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