- Datum: : 05.02.2025
- Thema: : Zölle
Mit Wirkung zum 1. Februar 2025 ist Georgien dem Übereinkommen über ein gemeinsames Versandverfahren und dem Übereinkommen zur Vereinfachung der Förmlichkeiten im Warenverkehr beigetreten.
Damit wird es ab dem Datum möglich sein, gemeinsame Versandverfahren mit Georgien als Abgangs-, Durchgangs- oder Beendigungsstaat durchzuführen. Die Abwicklung der Verfahren erfolgt, wie aus den Verfahren mit den übrigen Vertragsparteien bekannt, über die Nutzung des elektronischen Versandsystems NCTS, in Deutschland mittels der Fachanwendungen von ATLAS-Versand.