- Datum: : 14.03.2025
- Thema: : Steuern, Biokraftstoffe – Treibhausgasquote
Auch für das Verpflichtungsjahr 2024 werden im Bereich der Treibhausgasquote die Fristen für:
- die Abgabe der Jahresquotenanmeldung,
- die Abgabe schriftlicher Mitteilungen Dritter nach § 37c Abs. 1 Satz 4 bis 6 BImSchG i.V.m. § 6 der 36. BImSchV,
- den Abschluss von Quotenhandelsverträgen nach § 37a Abs. 6 und 7 BImSchG und
- die Übertragung der UER-Nachweise auf das Entwertungskonto des UER-Registers nach § 4 Nr. 2 UERV
um drei Monate bis zum 15. Juli 2025 verlängert.