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Begünstigte Anlage

Begünstigte Anlagen sind ortsfeste Anlagen, die ausschließlich

  • der Stromerzeugung,
  • der gekoppelten Erzeugung von Kraft und Wärme mit einem Jahresnutzungsgrad von mindestens 60 Prozent oder
  • dem leitungsgebundenen Gastransport oder der Gasspeicherung

dienen (§ 3 EnergieStG).

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