Die Kombinierte Nomenklatur (KN) ist ein EU-einheitliches Warenverzeichnis, bestehend aus jeweils achtstelligen Warennummern. Sie besteht aus der Nomenklatur des Harmonierten Systems (HS - sechsstellige Warennummer) sowie weiteren gemeinschaftlichen Unterteilungen und stellt die Grundlage für den TARIC (Tarif intégré des Communautés européennes, deutsch: Integrierter Tarif der Europäischen Union) dar.
Die Rechtsgrundlage hierfür ist die Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 vom 23. Juli 1987 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif. Anhang I dieser VO enthält die KN. Dieser Anhang wird jährlich jeweils für das nachfolgende Jahr (gültig ab 1. Januar) in einer eigenen EG-Verordnung neu herausgegeben und damit aktualisiert. Die Veröffentlichung im Amtsblatt erfolgt spätestens am 31. Oktober jeden Jahres. Die Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem EU-Mitgliedstaat. Mit ihr wird auch der Drittlandszollsatz festgelegt.