Zoll

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Zollrechtlich freier Verkehr

Waren, die aus einem Drittland in die EU eingeführt und verzollt wurden (Bezahlung von Einfuhrabgaben und Erledigung aller Formalitäten), befinden sich im zollrechtlich freien Verkehr. Diese Waren sind inländischen Waren gleichgestellt und es kann frei über sie verfügt werden.

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