Zoll

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Zuständiges Hauptzollamt (Verbrauchsteuerrecht)

Das zuständige Hauptzollamt ist das Hauptzollamt, von dessen Bezirk aus die in den einzelnen Vorschriften jeweils bezeichnete Person ihr Unternehmen betreibt oder, falls sie kein Unternehmen betreibt, in dessen Bezirk sie ihren Wohnsitz hat. Für Unternehmen, die von einem Ort außerhalb des Steuergebiets betrieben werden, oder für Personen ohne Wohnsitz im Steuergebiet ist das Hauptzollamt örtlich zuständig, in dessen Bezirk sie erstmalig steuerlich in Erscheinung treten.

Welches Hauptzollamt konkret zuständig ist, kann in der Dienststellensuche über die Eingabe der Postleitzahl schnell ermittelt werden (Klickpfad: Kontakt -Dienststellensuche).

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