Zoll

Allgemeine Suche Zu fachlichen und technischen Hinweisen (Verweist auf: Benutzerhinweise)

Mit fremden Federn schmücken verboten

Zoll stellt artengeschützten Federkopfschmuck sicher

Das Zollamt Hamburg hat einen Federkopfschmuck sichergestellt, da elf der 39 verarbeiteten Federn von artengeschützten Papageien stammen.

Die Beschäftigten des Zollamts Hamburg staunten nicht schlecht, als sie bereits im August 2021 in einem Postpaket aus der Schweiz einen imposanten Federkopfschmuck entdeckten. Schnell war klar, dass die zehn dekorativen blauen Federn von Gelbbrustaras und die imposante rote Feder von einem Grünflügelara stammen. Beide Vogelarten sind vom Aussterben bedroht und fallen unter den Schutz des Washingtoner Artenschutzübereinkommens. Einfuhren in die EU sind daher nur mit artenschutzrechtlicher Genehmigungen erlaubt, zum Beispiel für Tiere aus Zuchtbetrieben.

Die Zollbeteiligte hat die 400 Euro teure Federhaube im Internet als "Schönen Stammesschmuck im Amazonas-Style" gekauft. Sie vertraute der Angabe im Kleingedruckten, dass der Schweizer Verkäufer alle erforderlichen Genehmigungen zur Verfügung stellen kann. Die dem Zoll vorgelegten CITES-Bescheinigungen galten aber nicht für eine Einfuhr aus der Schweiz, sodass der Federkopfschmuck vom Zollamt Hamburg sichergestellt werden musste.

"Im Hinblick auf das Weihnachtsgeschäft weist der Zoll mit diesem Fall exemplarisch darauf hin, dass Bestellungen im Internet über EU-Grenzen hinweg immer wieder zu bösen Überraschungen führen können und man sich unbedingt vor einem Kauf auf www.zoll.de oder über die App ‘Zoll und Post‘ über zollrechtliche Einfuhrbestimmungen schlau machen sollte", so Pressesprecherin Kristina Severon.

Zusatzinformation

Um der Gefährdung und der Bedrohung wirksam begegnen zu können, wurde 1973 das "Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen" - kurz das "Washingtoner Artenschutzübereinkommen" (WA) - abgeschlossen. Dieses Abkommen ist international als CITES-Abkommen (CITES = Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora) bekannt. In Deutschland ist CITES seit 1976 gültig und bis heute sind 182 Staaten dem WA beigetreten. Ungefähr 5.600 Tierarten und 30.000 Pflanzenarten stehen derzeit unter seinem Schutz.

Die Zollverwaltung überwacht die Ein- und Ausfuhr von geschützten Tieren und Pflanzen beziehungsweise Teilen oder Erzeugnissen daraus nach den Bestimmungen des Artenschutzes sowohl bei gewerblichen Sendungen als auch im Reiseverkehr.

Werden artengeschützte Tiere oder Pflanzen verbotswidrig beziehungsweise ohne die erforderlichen Dokumente ein- oder ausgeführt, werden sie von der Zollbehörde beschlagnahmt.

Hinweis zur Webanalyse und Verwendung von Statistik-Cookies

Wir möchten zur Verbesserung unserer Website das Nutzungsverhalten analysieren und Zugriffsstatistiken erstellen. Dafür werden mit der Webanalyse-Software Matomo statistische Informationen vollständig anonymisiert erfasst und ausgewertet. Ausschließlich mit Ihrer Einwilligung speichern wir dafür ein Statistik-Cookie auf Ihrem Endgerät und greifen auf für diesen Zweck erforderliche Geräteinformationen Ihres Endgerätes zu. Zu keiner Zeit werden diese Daten mit persönlichen Daten in Verbindung gebracht oder an Dritte weitergegeben.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Dort ist auch jederzeit der Widerruf Ihrer Einwilligung möglich.
Datenschutzerklärung

Schließen