Elfenbeinfiguren in Postsendung
Karlsruhe, 15. September 2021
Verstoß gegen Washingtoner Artenschutzübereinkommen
Beschäftigte des Hauptzollamts Karlsruhe endeckten am Zollamt Mannheim in einem Paket, welches aus der Schweiz versandt wurde, acht geschnitzte Figuren aus Elfenbein.
Die Einfuhr von Elfenbein ist nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen, ohne vorherige Genehmigung des Bundesamts für Naturschutz, verboten. Eine solche Genehmigung konnte der Empfänger der Postsendung nicht vorlegen, sodass die Figuren beschlagnahmt wurden.
"Generell steht Elfenbein bei Sammlern heute immer noch hoch im Kurs, auch wenn die Personen zumeist genau wissen, dass dies verboten ist", erklärte Alina Holm, Sprecherin beim Hauptzollamt Karlsruhe. "Der Handel mit artenschutzrelevanten Waren, wie Tigerknochen, Elfenbein und leider auch seltenen lebenden Tieren, boomt weiterhin. Außerdem bringen Touristen gern das ein oder andere Souvenir aus dem Urlaub mit, darunter geschützte Korallen, in Alkohol eingelegte Reptilien oder auch ein komplettes Fell. Der Kreativität sind hier keinerlei Grenzen gesetzt, sehr zum Leidwesen der Tiere."
Neben der Überwachung der Ein- und Ausfuhr von geschützten Tieren und Pflanzen leistet das Hauptzollamt Karlsruhe auch präventive Maßnahmen, um den Menschen das Thema Artenschutz näher zu bringen und die Bevölkerung zu sensibilisieren, zuletzt mit einer Ausstellung beim Artenschutztag im Zoo Karlsruhe.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf der Website "Artenschutz im Urlaub" oder in der kostenlosen App "Zoll und Reise".
Artenschutz im Urlaub
App "Zoll und Reise"