Zoll stellt Schmuck aus Elfenbein sicher
Gebetsketten, Ringe und ein Gehstock aus Elfenbein vom Elefanten
Dresdner Zollfahnder durchsuchten am 9. Juni 2021 die Wohn- und Geschäftsräume eines 28-jährigen Leipzigers und stellten sechs Gebetsketten sowie 54 einzelne Kettenglieder aus Elfenbein sicher.
Bereits Ende des letzten Jahres zogen Kontrollkräfte des Hauptzollamts Dresden am Flughafen Leipzig/Halle sieben aus Ägypten kommende und an den Mann adressierte Postsendungen aus dem Verkehr. Neben diversen Schmuckartikeln enthielten diese insgesamt 20 Ketten, zwei Ringe und einen Gehstock aus Elfenbein mit einem Gesamtgewicht von über 1.800 Gramm.
Das Zollfahndungsamt Dresden übernahm unter Leitung der Staatsanwaltschaft Leipzig daraufhin die weiteren Ermittlungen und durchsuchte schließlich am 9. Juni 2021 die Räumlichkeiten des Empfängers. Diesem wird vorgeworfen, illegal Erzeugnisse aus Elfenbein vom Elefanten nach Deutschland einzuführen und anschließend gewinnbringend weiterzuverkaufen, ohne dabei im Besitz einer entsprechenden artenschutzrechtlichen Genehmigung zu sein.
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Leipzig sowie des Zollfandungsamts Dresden dauern an und werden noch einige Zeit in Anspruch nehmen.
Elefanten sind eine nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen streng geschützte Tierart. Der Erwerb, die Einfuhr sowie der Handel mit Elfenbein vom Elefanten stellt nach dem Bundesnaturschutzgesetz eine Straftat dar und kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft werden.
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Einzelteile des Gehstocks