Über Geschmack lässt sich nicht streiten
Zoll im Dienst des Artenschutzes
Der Zoll entdeckt bei seinen Kontrollen und Abfertigungen so einiges Skurriles und den Kontrollkräften ist somit gemeinhin nichts fremd. Dennoch sind die Zöllner*innen der Abfertigungsstelle im Internationalen Postzentrum (IPZ) doch immer wieder verwundert über den Geschmack mancher Menschen.
So entdeckten sie in einem Postpaket aus Vietnam Dinge, die aus Krokodilleder gefertigt worden waren. Darunter war neben Geldbörsen eine Tasche, auf der auch noch der Kopf eines kleinen Krokodils verarbeitet wurde, nur unwesentlich geschmackloser als ein Schlüsselanhänger aus einem Fuß des wahrscheinlich gleichen Krokodils.
Alle Krokodilarten stehen aufgrund ihrer Bedrohung unter dem Schutz des Washingtoner Artenschutzübereinkommens.
Da Sendungen aus Asien für die Zöllner*innen immer einen Blick wert sind, öffneten sie das an einen Empfänger in Thüringen adressierte Päckchen und beschlagnahmten anschließend die Waren. Dem Einführer droht jetzt eine Strafe wegen Verstoßes gegen die Artenschutzbestimmungen.
Die Zöllner*innen im IPZ Niederaula fertigten jedes Jahr zwischen einer und zwei Millionen Postsendungen ab. Im vergangenen Jahr entdeckten sie in 9.264 Sendungen Waren, deren Einfuhr verboten oder durch gesetzliche Regelungen beschränkt ist.
Von Produktsicherheit und gewerblichem Rechtsschutz über Arzneimittel- und Tierseuchenrecht bis hin zum Betäubungsmittelgesetz und dem Waffenrecht geht die Palette der Regelungen, die die Kontrolleure neben der Erhebung der Einfuhrabgaben beachten müssen. In 118 Fällen waren die Artenschutzbestimmungen ein Grund für Niederaulaer Zöllner*innen einzuschreiten.