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Ersteigerte Elfenbeinfiguren aus dem 19. Jahrhundert beschlagnahmt

Zwingend notwendige Artenschutzdokumente und entsprechende Einfuhrgenehmigungen fehlten

Beschäftigte des Hauptzollamts Karlsruhe entdeckten am Zollamt Heidelberg in einem Paket mit Ziergegenständen des ostasiatischen Raums sechs Elfenbeinfiguren aus dem 19. Jahrhundert. Diese wurden von einem britischen Auktionshaus angeboten, erfolgreich ersteigert und per Post nach Deutschland geschickt.

Allerdings ist die Einfuhr von Elfenbein, auch bei einem Alter von über 100 Jahren, nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen ohne vorherige Genehmigung des Bundesamts für Naturschutz verboten.

Der Empfänger der Postsendung konnte weder die zwingend notwendigen Artenschutzdokumente noch die entsprechenden Einfuhrgenehmigungen für die Elfenbeinfiguren vorlegen, weshalb diese beschlagnahmt wurden.

"Generell steht Elfenbein bei Sammlern heute immer noch hoch im Kurs, auch wenn die Personen zumeist genau wissen, dass dies verboten ist“, erklärte Alina Holm, Sprecherin beim Hauptzollamt Karlsruhe. "Der Handel mit artenschutzrelevanten Waren, wie zum Beispiel Tigerknochen, Elfenbein und leider auch seltenen lebenden Tieren, boomt weiterhin. Außerdem bringen Touristen gern das ein oder andere Souvenir aus dem Urlaub mit, darunter geschützte Korallen, in Alkohol eingelegte Reptilien oder auch ein komplettes Fell. Der Kreativität sind hier keinerlei Grenzen gesetzt, sehr zum Leidwesen der Tiere."

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Artenschutz

Mönchsfigur aus Elfenbein Bild / Video 3/3 Mönchsfigur aus Elfenbein

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