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3. März 2022: Tag des Artenschutzes

Zoll leistet wichtigen Beitrag zum Schutz bedrohter Tiere und Pflanzen

Wirbelknochen eines Wals

Weltweit sind heute rund 5.800 wild lebende Tierarten und 30.000 Pflanzenarten vom Aussterben bedroht. Der deutsche Zoll überwacht zum Schutz von Fauna und Flora die Einhaltung der gesetzlichen Ein- und Ausfuhrregelungen im internationalen Warenverkehr. Artengeschützte Tiere und Pflanzen sowie daraus hergestellte Waren, die verbotswidrig beziehungsweise ohne die erforderlichen Dokumente ein- oder ausgeführt werden, werden von den Zollbehörden beschlagnahmt. Hierbei ist es unerheblich, ob die Waren privat oder gewerblich, im Reiseverkehr, im Postverkehr oder auf anderen Transportwegen verbracht werden.

Über 1.200 Mal wurden die Zöllnerinnen und Zöllner im Jahr 2020 fündig und beschlagnahmten über 144 Kilogramm sowie fast 120.000 Tiere und Pflanzen oder daraus hergestellte Erzeugnisse. Im Jahr 2020 kam es beim Hauptzollamt Frankfurt am Main zu 753 Sicherstellungen mit 72.387 artengeschützten Exemplaren zur Prüfung der jeweiligen Einzelfälle. Darunter waren auch 1.269 lebende Tiere sowie 4.029 lebende Pflanzen. Dabei handelte es sich häufig um artengeschützte Schildkröten, Zierfische und Korallen sowie Schlangen. Darüber hinaus wurden 67.089 Erzeugnisse aus artengeschützten Tieren und Pflanzen beschlagnahmt.

"Der Zoll leistet mit seiner Arbeit einen wichtigen Beitrag zum Schutz der biologischen Artenvielfalt. Leider stellen wir aber immer noch zu viele Verstöße gegen die Artenschutzbestimmungen fest. Vor allem im Postverkehr stellen wir regelmäßig Nahrungsergänzungsmittel mit Bestandteilen fest, welche dem Artenschutz unterliegen, wie zum Beispiel Teile von Kakteen oder auch tierischen Bestandteilen", so Pressesprecherin Isabell Gillmann vom Hauptzollamt Frankfurt am Main.

Im September vergangenen Jahres wurden beim Hauptzollamt Frankfurt am Main bei der Kontrolle eines Reisenden aus Namibia zwei Wirbelknochen festgestellt, die einem Wal zuzuordnen waren. Die erforderlichen Dokumente konnte der Mann nicht vorlegen. Die Ordnung der Wale (Cetacea) ist vollständig in Anhang A der EG-Verordnung über den Schutz von Exemplaren wild lebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels erfasst und genießt somit die höchste europäische Schutzstufe.

Aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse bestand der Verdacht einer strafbaren Zuwiderhandlung gegen das Bundesnaturschutzgesetz. Gegen den Beschuldigten wurde Haftbefehl erlassen.

Zusatzinformation

Mit der Anwendung "Artenschutz im Urlaub" bieten der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz eine Informationsmöglichkeit, mit der Reisende bereits vor Urlaubsbeginn feststellen können, welche geschützten Tiere und Pflanzen sowie Erzeugnisse daraus in den verschiedenen Urlaubsländern zum Kauf angeboten werden könnten.

Weitere Informationen zum Thema Artenschutz finden sich zudem auf unserer Website sowie dem Internetauftritt des Bundesamts für Naturschutz unter www.bfn.de.

Reisen und Artenschutz
Artenschutz im Urlaub
Bundesamt für Naturschutz

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