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Fünf Liter Aloe-Saft beim Zollamt Weil am Rhein-Autobahn beschlagnahmt

Fehlende Aus- und Einfuhrgenehmigung

Am 28. November 2023 musste das Zollamt Weil am Rhein-Autobahn eine Einfuhrsendung mit insgesamt fünf Litern Aloe-Saft wegen eines Verstoßes gegen artenschutzrechtliche Bestimmungen beschlagnahmen.

Die Saftpackungen mit jeweils 500 Millilitern Inhalt wurden von einem Schweizer Unternehmen versandt und waren für mehrere private Empfänger in Deutschland und anderen EU-Mitgliedstaaten bestimmt. Das Getränk enthält laut Packungsangabe 43 Prozent an Bestandteilen der Aloe-Art "Aloe arborescenc". Die Pflanze gehört zur Familie der geschützten Liliengewächse. Bei der Einfuhr in die Europäische Union hätte für den Saft deshalb sowohl eine Schweizer Ausfuhrgenehmigung als auch eine Einfuhrgenehmigung des jeweiligen Bestimmungslandes vorgelegt werden müssen.

Ausgestellt werden solche Genehmigungen von der im jeweiligen Land zuständigen Naturschutzbehörde. Da beides nicht vorlag, wurde die Sendung beschlagnahmt und zunächst beim Zollamt eingelagert. Sollten die Genehmigungen nicht innerhalb eines Monats von den Privatempfängern vorgelegt werden können, muss die Ware endgültig eingezogen werden.

Über die weitere Verwendung entscheidet dann die Naturschutzbehörde.

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