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Krokodilskelett im Postpaket

Zoll deckt Verstoß gegen den Artenschutz auf

Die Serviceaußenstelle des Zollamts Mannheim in Ludwigshafen beschlagnahmte das Skelett eines artengeschützten Krokodils. Dieses befand sich in einer Paketsendung aus Russland und war als Souvenir für eine in Ludwigshafen ansässige Person gedacht.

Nach erster Einschätzung des Bundesamts für Naturschutz handelte es sich dabei um ein echtes Krokodilskelett und nicht - wie erst behauptet - um eine Nachbildung.

Krokodile sind eine vom Aussterben gefährdete Art und daher besonders schützenswert. Die Einfuhr nach Deutschland ist folglich nur unter Vorlage einer entsprechenden Einfuhrgenehmigung möglich.

Nachdem diese Papiere nicht vorgelegt werden konnten, beschlagnahmte der Zoll in Ludwigshafen das artengeschützte Krokodilskelett umgehend.

Zusatzinformation

Der Zoll weist in diesem Zusammenhang nochmals darauf hin, dass der Handel mit geschützten Tier- und Pflanzenarten strengen Regelungen unterliegt.

Es ist wichtig, sich vor einer Bestellung aus dem Ausland über die geltenden Vorschriften zu informieren und gegebenenfalls eine Einfuhrgenehmigung einzuholen.

Der illegale Handel mit artengeschützten Tieren und Pflanzen stellt nicht nur eine Straftat dar, sondern gefährdet auch den Erhalt dieser bedrohten Arten.

Geöffnetes Paket Bild / Video 3/3 Geöffnetes Paket

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