- Ort und Datum : Dortmund, 10. Januar 2023

Die Zollbeamten beim Zollamt Gelsenkirchen entdeckten Ende November 2022 einen kuriosen Fund in einem Postpaket. Vier Füße eines Mississippi-Alligators, auf Holzstöcken präpariert, sollte ein 48-jähriger Mann als Geschenksendung aus den USA erhalten.
Mississippi-Alligatoren sind nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen in Anhang II gelistet, nach europäischem Artenschutzrecht in Anhang B, und nach Bundesnaturschutzgesetz sind diese Alligatoren sogar besonders geschützt. Die Einfuhr lebender oder toter Tiere dieser Art in die Europäische Union bedarf einer Genehmigung. Gleiches gilt für die Einfuhr von Waren, die aus Teilen des Mississippi-Alligators hergestellt wurden.
Da die erforderliche Genehmigung für diese Warensendung vom Zollbeteiligten nicht vorgelegt werden konnte, wurden die außergewöhnlichen "Kratzstöcke" inzwischen eingezogen.
Das Bundesamt für Naturschutz entscheidet nun, ob sie als abschreckendes Beispiel zu Anschauungs- und Schulungszwecken verwendet oder vernichtet werden.