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Geschützte Griechische Landschildkröten beschlagnahmt

Zoll verhindert illegale Einfuhr

Drei Landschildkröten konnten Kontrollkräfte des Hauptzollamts Lörrach bei einem Urlaubsrückkehrer aus Italien am Zollamt Weil am Rhein-Autobahn beschlagnahmen.

Am 31.Oktober 2024 wurde ein 40-jähriger Mann durch Zöllnerinnen und Zöllner am Zollamt Weil am Rhein-Autobahn gestoppt und nach anmeldepflichtigen Waren befragt. Er verneinte die Frage und gab an, lediglich auf dem Heimweg von Italien zu sein.

Die Zöllnerinnen und Zöllner entschlossen sich dennoch das Fahrzeug und das Gepäck des Reisenden zu kontrollieren und stießen im Fußraum hinter dem Fahrersitz auf einen Karton. Darin konnten sie, neben einigen Salatblättern und einer kleinen Wasserschale, drei lebende Griechische Landschildkröten feststellen. Mit den tierischen Mitfahrern konfrontiert, äußerte der Reisende, diese in Italien auf einem Straßenflohmarkt gekauft zu haben.

Griechische Landschildkröten gehören zu den streng geschützten Tierarten, weshalb eine Einfuhr nur unter Vorlage artenschutzrechtlicher Dokumente erfolgen kann. Diese notwendigen Dokumente konnte der Mann nicht vorlegen, weshalb ihn ein Strafverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Washingtoner Artenschutzübereinkommen und das Bundesnaturschutzgesetz erwartet.

Die Schildkröten wurden noch vor Ort beschlagnahmt. Sie befinden sich nun in einer Reptilien-Auffangstation und werden dort gut versorgt.

Das Artenschutzrecht stellt ganze Populationen bestimmter Arten unter Schutz, um so deren Aussterben zu verhindern. Betroffen sind Pflanzen und Tiere in ihren natürlichen Beständen. Der Artenschutz leistet somit einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der Artenvielfalt und nicht zuletzt zur Stabilität des gesamten Ökosystems.

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