- Ort und Datum : Potsdam, 21. Mai 2024

Am Flughafen Berlin Bandenburg beschlagnahmte der Zoll am Freitag, dem 17. Mai 2024, 20 tote, zum Teil schwangere Seepferdchen, die sich in Styroporbehältnissen im Koffer eines Reisenden aus Vietnam befanden. Diese hatte der 45-jährige Mann zuvor von einem Händler in Vietnam für lediglich fünf Euro erworben.
Seepferdchen sind in der EU-Artenschutzverordnung in Anhang B gelistet. Hierbei handelt es sich um die zweithöchste Schutzklasse. Die Ein- und Ausfuhr in die und aus der EU ist streng reglementiert und erfordert grundsätzlich die vorherige Genehmigung einer Artenschutzbehörde eines EU-Mitgliedstaats. Eine Genehmigung konnte der Reisende jedoch nicht vorlegen.
Daher beschlagnahmte der Zoll die Tiere und informierte das Bundesamt für Naturschutz. Im Fall einer Ahndung droht dem Reisenden ein Bußgeld in Höhe von bis zu 50.000 Euro.
Anlässlich des heutigen Internationalen Tages der biologischen Vielfalt appelliert der Zoll, unbedingt auf geschützte Tiere und Pflanzen zu verzichten. Nur wenn die Nachfrage ausbleibt und es somit keinen Markt mehr für diese Waren gibt, wird auch der zerstörende Handel mit seltenen Tieren und Pflanzen aufhören.
Allein im vergangenen Jahr wurde der Zoll bundesweit knapp 1.300 Mal fündig und beschlagnahmte 4.473 Kilogramm sowie über 54.000 artengeschützte Tiere und Pflanzen oder daraus hergestellte Waren.