Zoll macht tierischen Fund
Frankfurt (Oder), 3. Januar 2024
Verstoß gegen das Washingtoner Artenschutzübereinkommen
Am 29. Dezember 2023 wählten Zöllner einer Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamts Frankfurt (Oder) auf der Autobahn 11 in Höhe Gramzow einen Pkw zur Zollkontrolle aus.
Der niederländische Fahrer meldete keine Waren an. Bei der Kontrolle des Fahrzeugs wurden jedoch im Kofferraum diverse Beutel mit Tierfutter und eine Plastikspritze mit einer flüssigen Futterzubereitung aufgefunden. Im weiteren Verlauf der Kontrolle entdeckten dann die Zöllner im Fußraum hinter dem Fahrersitz in einer Einkaufstasche eine Kleintiertransportbox. Darin befand sich zwischen Tüchern ein sehr kleines lebendes Äffchen.
Der Fahrer gab an, dass er das Äffchen aus Polen für ein Familienmitglied mitgebracht habe und nur Transporteur sei. Als Begleitdokumente für den Tiertransport konnte der Fahrer lediglich eine Fütterungsanleitung und einen kopierten mehrsprachigen Vordruck "Herkunftsnachweise", der nur unzureichende Angaben zum Tier und außerdem weder die Unterschrift des Käufers noch ein veterinäramtliches Siegel des Herkunftslandes aufwies.
Aufgrund der Auffindesituation des Äffchens sowie der unzureichenden Begleitpapiere bestand der Verdacht einer unrechtmäßigen Einfuhr.
Die deshalb über das zuständige Veterinäramt des Landkreises Uckermark eingeschaltete Amtstierärztin untersagte die Weiterreise, weil die für die Einfuhr erforderlichen Dokumente, zum Beispiel ein veterinärärztliches Gesundheitszeugnis, eine CITES-Bescheinigung oder ein Zuchtnachweis, für das Äffchen nicht vorgelegt wurden. Außerdem war die genaue Bestimmung der Art und des Alters des Tieres vor Ort nicht möglich. Daher bestand der Verdacht eines schweren Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz.
Daraufhin organisierte die Amtstierärztin die Unterbringung des Äffchens im Tierpark Angermünde. Die Zöllner stellten das Äffchen sicher und übergaben es an Tierpfleger des Tierparks.
Gegen den Fahrer wurde ein Strafverfahren wegen Verdachts eines Verstoßes gegen das Washingtoner Artenschutzübereinkommen eingeleitet. Die Bearbeitung und weitere Klärung des Sachverhalts hat das zuständige Landesamt für Umweltschutz des Landes Brandenburg übernommen.