- Ort und Datum : Karlsruhe, 24. April 2025
Beamte des Hauptzollamts Karlsruhe entdeckten am 21. April 2025 mehrere geschützte Korallen im Gepäck eines 43-Jährigen, der aus Ägypten kommend am Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden eingereist war.
Der Fund erfolgte unter Zuhilfenahme eines Röntgengeräts, mit dem das Gepäck auf auffällige Strukturen von den Zollbeamten überprüft wurde. Die ungewöhnlichen Formen im Innern des Koffers gaben den Ausschlag für eine genauere Kontrolle. Dabei kamen 23 Stücke von Steinkorallen und zwei Schneckengehäuse zum Vorschein.
Diese Korallenstücke sind nach Anhang II des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (CITES) geschützt. Für ihre Einfuhr bedarf es einer zwingend notwendigen Genehmigung.
"Solche Souvenirs mögen im ersten Moment harmlos erscheinen, doch das Mitbringen geschützter Arten kann schwerwiegende Folgen für die Natur und die Artenvielfalt haben", betonte Alina Holm, Sprecherin beim Hauptzollamt Karlsruhe. "Wir appellieren an alle Reisenden, sich vor dem Urlaub über die geltenden Bestimmungen zu informieren und keine geschützten Tiere oder Pflanzen (oder Teile davon) mit nach Hause zu bringen", so Holm weiter.
Die Korallen wurden beschlagnahmt und gegen den Reisenden wird nun ermittelt, da er die notwendige Genehmigung für die geschützten Exemplare nicht vorlegen konnte.
