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Zoll stellt Walfleisch sicher

Zoll stellt Walfleisch sicher

  • Ort und Datum : Bremen, 3. April 2025

Herausgeber

Hauptzollamt Bremen

  • StrasseHausnummerKonsul-Smidt-Straße 29
  • PLZOrt28217 Bremen

Der Zoll stellt am Kreuzfahrtterminal in Bremerhaven im Gepäck von aus Norwegen einreisenden Passagieren immer wieder Walfleischprodukte fest. Den Reisenden ist dabei häufig nicht bewusst, dass sie damit einen Verstoß gegen Artenschutzbestimmungen begehen. Das mitgeführte Walfleisch stammt im Regelfall vom Zwergwal, der - wie alle Wale - zu den vom Aussterben bedrohten Arten gehört.

"Der Zwergwal, auch Minkwal genannt, ist in der Europäischen Union streng geschützt. In Norwegen jedoch wird der Wal innerhalb vorgegebener Quoten gejagt und sein Fleisch dort legal zum Verkauf angeboten", erläuterte Volker von Maurich, Pressesprecher des Hauptzollamts Bremen und fuhr warnend fort: "Führen Reisende Produkte aus Walfleisch in die EU ein, haben sie einen Verstoß gegen die Artenschutzbestimmungen der EU begangen."

Gegen die Reisenden werden noch vor Ort Strafverfahren eingeleitet und das Walfleisch wird beschlagnahmt.

Zusatzinformation

Reisende sollten beachten, dass nicht nur lebende, sondern auch tote Tiere oder Pflanzen sowie Teile davon und Produkte, die Bestandteile davon enthalten (zum Beispiel Stör-Kaviar, Hautcreme, Arzneimittel der asiatischen Medizin und Nahrungsergänzungsprodukte, Touristensouvenirs), dem Artenschutz unterliegen können.

Mit der Anwendung "Artenschutz im Urlaub" bieten Ihnen die Zollverwaltung und das Bundesamt für Naturschutz eine Informationsmöglichkeit, mit der Sie vor Ihrer Reise feststellen können, welche geschützten Tiere und Pflanzen sowie Erzeugnisse daraus Ihnen in den verschiedenen Urlaubsländern zum Kauf angeboten werden könnten.

Anwendung "Artenschutz im Urlaub"

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