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Exotischer Nachlass

Exotischer Nachlass

  • Ort und Datum : Darmstadt, 25. Februar 2025

Herausgeber

Hauptzollamt Darmstadt

  • StrasseHausnummerHilpertstraße 20 a
  • PLZOrt64295 Darmstadt

Zehn Exponate exotischer, entrümpelter und vom Aussterben bedrohter Tierarten fanden einen überraschenden Weg zum Zollamt Hanau. Ein Entrümplungsunternehmen brachte sie im Dezember 2024 zum Zoll. Die präparieren Tiere stammten von einer verstorbenen Mitsiebzigerin ohne Angehörige, deren Haushaltsauflösung in Großkrotzenburg durch die Stadt veranlasst worden war.

"Das war kein normaler Nachlass", erklärte Daniel Brodrecht, 44-jähriger Geschäftsführer der Brodrecht Gebäudedienstleistung aus Seligenstadt, kurz "der Trupp" genannt.

Denn die verstorbene Dame war äußerst ordentlich. Daneben dekorierte sie ihre Wände mit Gemälden, Reisefotos aus Afrika und auch exotischen Tierexponaten. Darunter zwei Krokodile, eine Landschildkröte und eine Pythonschlangenhaut - allesamt vom Aussterben bedrohte Tierarten, die unter Schutz stehen und deren Einfuhr grundsätzlich verboten ist.

Das wusste auch Brodrecht, denn als ehemaliger Tierpfleger war ihm bekannt, dass bedrohte Tierarten nicht in eine Privatwohnung gehören. Daneben wusste er um die Zuständigkeit des Zolls hinsichtlich der Einfuhr von Waren, einschließlich geschützter Tierarten. Sein Weg zum Zollamt Hanau, einer Dienststelle des Hauptzollamts Darmstadt, war daher naheliegend.

"Wir vom Zoll waren jedoch ziemlich überrascht - sowohl über Brodrechts gewissenhaftes Handeln, als auch über seine Fachexpertise", kommentierte Angelika Hipp-Clemens, Pressesprecherin des Hauptzollamts Darmstadt seinen Besuch beim Zollamt Hanau.

Dabei war auch beim Zoll nicht sofort klar, wie mit den Exponaten zu verfahren ist. Denn eine nachvollziehbare Einfuhr, ein Grenzbezug konnte nicht mehr hergestellt werden. "Klar war nur, dass die Exponate aus dem Verkehr gezogen werden mussten - jedoch nicht durch den Zoll, sondern durch das zuständige Regierungspräsidium Darmstadt", so Hipp-Clemens weiter.

Da die Exponate allesamt in einem sehr guten Zustand waren, lag es nahe, sie für Bildungszwecke einzusetzen. Von Seiten des Regierungspräsidiums Darmstadt bestanden keine Bedenken, dass die Präparate zu Anschauungs- und Schulungszwecken durch den Zoll genutzt werden. Der Verkauf oder die Weitergabe der Präparate wäre jedoch nicht zulässig, so das Regierungspräsidium.

Daher kommen die Exponate nun als Ausstellungsstücke beim Hauptzollamt Darmstadt zum Einsatz. Sie werden im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit zur Aufklärung in Schulen und auf Messen genutzt, um die Bevölkerung für das ernste Thema Artenvielfalt zu sensibilisieren.

Ob die Exponate übrigens illegal eingeschmuggelt wurden, steht nicht fest. Weder konnten bei der Haushaltsauflösung etwaige Genehmigungen gefunden werden noch konnte ausgeschlossen werden, dass die Präparate bereits vor 1973 nach Deutschland gekommen waren, dem Jahr, in dem man sich international erstmals im Rahmen des sogenannten Washingtoner Artenschutzübereinkommens auf den Schutz bedrohter Arten geeinigt hatte.

Zusatzinformation

Weltweit sind viele Tier- und Pflanzenarten vom Aussterben bedroht. Um der Gefährdung wirksam begegnen zu können, wurde im Jahr 1973 das Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen - kurz Washingtoner Artenschutzübereinkommen - abgeschlossen. Dies ist auch als CITES-Abkommen bekannt und in Deutschland seit 1976 gültig.

Ungefähr 6.600 Tierarten und 34.300 Pflanzenarten stehen derzeit unter seinem Schutz und sind je nach Bedrohungsintensität in verschiedene Kategorien an Schutzbedürftigkeit unterteilt.

In Deutschland wurden diese Bestimmungen im Bundesnaturschutzgesetz beziehungsweise mit der Bundesartenschutzverordnung umgesetzt.

Dabei wird die Ein- und Ausfuhr durch die Zollverwaltung überwacht. Streng geschützte Tier- und Pflanzenarten dürfen grundsätzlich nicht eingeführt werden und werden beim Versuch beschlagnahmt.

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