Giftiger Einsatz
26 zum Teil hochgiftige Exoten beschlagnahmt
![Giftige Grüne Bambusotter](/SiteGlobals/Frontend/Images/icons/loupe-b.svg?__blob=normal&v=3)
Kräfte des Zollfahndungsamts Essen, unter Sachleitung der Staatsanwaltschaft Bochum, stellten mit Unterstützung der Unteren Naturschutzbehörde Bochum, des Veterinäramts Bochum sowie des Landesamts für Natur und Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen, am 30. Januar 2025 insgesamt 26 exotische Reptilien verschiedener Arten, darunter 20 hochgiftige Schlangen, in Bochum sicher.
Das Zollfahndungsamt Essen ermittelt seit August 2024 im Auftrag der Staatsanwaltschaft Bochum gegen einen 40-jährigen Bochumer wegen Verdachts des Verstoßes gegen das Bundesnaturschutzgesetz und das Gifttiergesetz. Der Beschuldigte steht im Verdacht, artgeschützte und giftige Schlangen, Frösche und Echsen ohne die entsprechenden Genehmigungen eingeführt, verkauft und gehalten zu haben.
Am 30. Januar 2025 durchsuchten die Fahnder des Zollfahndungsamts Essen mit Unterstützung der Experten die Wohnanschrift des Beschuldigten in Bochum. In dem Appartement stellten die Zollfahnder insgesamt 26 Reptilien fest.
![Beschlagnahmte giftige Grubenotter](/SiteGlobals/Frontend/Images/icons/loupe-b.svg?__blob=normal&v=3)
Die Experten vom Landesamt für Natur und Umwelt und Verbraucherschutz und von der Unteren Naturschutzbehörde Bochum begutachteten und kategorisierten die Exoten. Dabei wurden 20 hochgiftige Schlangen, darunter Puffottern, Terciopelo-Lanzenottern, Grubenottern, Grüne Bambusotter festgestellt. Weiter wurden zwei artgeschützte Baumsteigerfrösche und drei Hundskopfboas gefunden sowie ein Gecko.
"Eine fragwürdige Sammelleidenschaft auf Kosten des Wohles der Tiere und unserer gefährdeten Tierwelt", meinte Heike Sennewald, Pressesprecherin des Zollfahndungsamts Essen.
Unterstützt wurden die Einsatzkräfte auch durch Profis einer Reptilienauffangstation, die das Handling, den Transport und die weitere Unterbringung der zum Teil hochgiftigen Exoten übernahmen.
Der 40-jährige Bochumer konnte weder entsprechende legale Herkunfts- und Einfuhrnachweise vorlegen, noch hätte er die Giftschlangen nach dem Gifttiergesetz überhaupt anschaffen beziehungsweise halten dürfen. Darüber hinaus waren die Haltungsbedingungen aller 26 Tiere tierschutzwidrig.
Daher wurden alle 26 Exoten beschlagnahmt und durch das Landesamt für Natur und Umwelt und Verbraucherschutz die Haltung der Gifttiere untersagt und durch das Veterinäramt Bochum ein generelles Tierhalteverbot ausgesprochen.
Die Ermittlungen des Zollfahndungsamts Essen im Auftrag der Staatsanwaltschaft Bochum dauern an.
Weltweit sind inzwischen etwa 6.600 Tier- und 34.600 Pflanzenarten im Bestand sowie daraus gewonnene Erzeugnisse geschützt. Täglich sterben weltweit bis zu 150 Tier- und Pflanzenarten aus. Eine legale Ein- und Ausfuhr ist grundsätzlich nur mit gültigen Artenschutzgenehmigungen der zuständigen Naturschutzbehörden möglich.
Neben dem Handel ist auch bei "Reisemitbringseln" aus dem Urlaub Vorsicht geboten! Internetkäufer und Reisende sollten sich vor dem Kauf oder der Reise über die entsprechenden Vorschriften auf unserer Website in der Rubrik "Artenschutz" sowie der Online-Fachanwendung "Artenschutz im Urlaub" informieren.
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